Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 39. 5 
Miteelsraufen. 
* Festges etzter 
Kap. 82Tit. Vortrag Betrag 
—. 
VIII Beiträge gemäß 8 828 der RBVO... 8 000— 
3 Beitrag an den Kor s Verkehrsverein 500— 
4 Jahresbeitrag an den Bayerischen Landesverein zur 
Förderung des Wohnungswesens in München . 100—— 
5 Verbandsumlage an den Bayerischen Versorgungs- 
verband 36 900— 
Summe Kar- 52060|— 
IX Allgemeiner Rückhalt 
(einschl. 12 000 sfür besondere Not= und Unglücksfälle) 264 654|85 
Summe der Kreis-Ausgaben 9 370 26882 
II. Abschnitt. 
reis- Einnahmen. 
1. Zuschüsse aus der Staatskasse. 
# A. Zuschüsse aus Staatsmitteln für Erziehung und Bildung. 
1 Progymnasien und Lateinschulen. 
14uf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Pflicht. 
« beiträge 291358 
2Aus der Kreisschuldotation . 114822 
Summe * 1. 10 661|80 
2 Oberealschulen und Realschulen. 
1Für die Kreisoberrealschule in Nürnberg 37440— 
2 Für die Kreisrealschule 1 in Nürnberg bezw. r die damit ver- 
bundene gewerbliche Fortbildungsschule . — — 
3Für die Realschule in Ansbach 515— 
4 Für die Realschule in Gunzenhausen. ..... 108|39 
f Summe§2 38069139 
3 Volksschulen. 
1Auf besonderen Rechtstiteln and Bewilligungen beruhende Pflichtbeiträge 34 058/26 
2Ständige Bauausgaben . 220-—— 
3 Kreisschuldotation, und zwar: 
a) seitherige Kreisschuldotatio 91 78667 
b) neue Kreisschuldotation behufs unterstützung der mit Schul- 1 
lasten überbürdeten Gemeinden 78 250 — 
4 “uschüsse an die Kreisgemeinde gemäß Art. 16 abs. 2 giff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnen 197 482 66 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und 
l mehr Einwohnern gemäß Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes 43 968 86 
6 Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes. 210 000 — 
7 Dienstalterszulagen an das Lehrpersonal der Voltsschulen in Ge- 
meinden unter 10 000 Einwohnern . .... 880000—— 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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