Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
- %½ 
III 7 c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit Orts- 
statut: 
1. aus Staatsmitteln. 900 — 
2 aus Kreismitteln .. 2902 — 
24) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
1. aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates — — 
2. aus Kreismitteln: 
a) zur Bestreitung der ordentlichen (sächlichen) Schul- 
bedürfnisse 70 740 — 
b) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste 
von den Schuldiensten 600— 
3. aus der neuen Kreisschuldotation zur Unterstützung 
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 80 O000— 
8 Beiträge zum Sachbedarf der Schulen und zu Schulhausbauten: 
« à) Beiträge zum Sachbedarf: 
· 1. aus pflichtmäßigen Reichnissen des Staates — — 
2 aus Kreismitteln .. — — 
b) Beiträge zum ünterhalter von Schuhüusern. und 4 Echu- 
hausneubauten. . 60 000— 
9 Ständige Bauausgaben 178.31 
10Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren für die ie Vornahme 
der Schulprüfungen u dlll. 25 340— 
b) für die HKreisschulinspektoren: 
1 Gehalte . 11 891|67 
2. Für Dienstreisen 3200— 
. 3. Ruhegehalte . 3 672— 
I 4. Hinterbliebenenbezüuge 3 300 — 
1118Knuhegehalte und Unterstützungen für dienstunfähige Lehrpersonen: 
a) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstunfähige Lehr- 
personen: 
z 1. aus Staatsmitteln. 169 500— 
s 2.ausKretsnutteln.. 151 000— 
b) Ruhegehaltszulagen nach einem Drittel der zuletzt 
5 bezogenen Dienstalterszulagen aus Staatsmitteln 86 607— 
J) zur Unterstützung der pensionierten Lehrpersonen 
aus Staatsmitteln 12 200— 
12 Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer: 
a) aus Staatsmitteln: 
1. Unterhaltsbeiträge 168 240— 
« 2. zur Unterstützung der Lehrerhinterbliebenen. 12 000— 
3. für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene vehrer- 
waisen . 2000—— 
b) aus Kreismitteln: 
1. Zuschuß an den Kreisverein zur Unterstützung der 
Hinterbliebenen der Volksschullehrer 32 000— 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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