Nr. 47. 369
I Der Absender hat in dem Einlieferungsschein seinen Namen, die Zahl der zur Paket-
karte gehörenden Pakete, den Namen des Empfängers und den Bestimmungsort anzugeben
sowie die Gebühr durch Aufkleben von Freimarken zu entrichten.
Einschreibsendungen.
& 13. u1 Briefsendungen und Pakete können eingeschrieben werden. Einschreibsendungen
werden weder unter Wertangabe (§ 14) noch als dringende Pakete (§ 24) befördert. Zustellungs-
urkunden (§ 25) dürfen nicht beigefügt werden.
Der Absender hat die Sendung mit dem Vermerk „Einschreiben“ zu versehen, bei
Paketen auch die Paketkarte, auf die sich die Gewährleistung nicht erstreckt. Über Ver-
packung und Verschluß der einzuschreibenden Pakete s. § 15 und 16.
Ul Die Einlieferung wird bescheinigt.
IV Außer dem Porto wird eine Einschreibgebühr von 20 Pf. ohne Rücksicht auf Ent-
fernung und Gewicht erhoben.
Wertsendungen.
8 14. 1 Briefe und Pakete können unter Wertangabe befördert werden. Wertsendungen
werden weder eingeschrieben (§ 13) noch als dringende Pakete (8 24) befördert. Zustellungs-
urkunden (§ 25) dürfen nicht beigefügt werden. Über Verpackung und Verschluß s. § 15 bis 17.
u Der Wert ist in der Aufschrift, bei Paketen auch auf der Paketkarte, in Reichswährung
in Ziffern anzugeben. Der angegebene Betrag soll den gemeinen Wert der Sendung nicht
übersteigen.
II Von kurshabenden Papieren ist der Kurswert, den sie zur Zeit der Einlieferung haben,
von pfandrechtlichen Papieren, Wechseln und ähnlichen Urkunden sind als Wert die Kosten
anzugeben, die eine neue rechtsgültige Ausfertigung der Urkunde oder die Einziehung der
Forderung bei Verlust der Urkunde verursachen würde. Entspricht die Wertangabe diesen
Grundsätzen nicht, so kann die Sendung zur Berichtigung zurückgegeben werden. Aus einer
zu hohen Wertangabe darf kein Anspruch auf Erstattung des entsprechenden Teiles der Ver-
sicherungsgebühr hergeleitet werden.
IV Die Angabe eines Nachnahmebetrags gilt nicht als Wertangabe. Nachnahmesendungen
werden daher nur dann als Wertsendungen behandelt, wenn außerdem noch ein Wert an-
gegeben ist.
V Die Einlieferung wird bescheinigt.
Verpackung der Hakete und wertsendungen.
& 15. 1 Pakete und Wertsendungen sind je nach ihrem Umfang und Inhalt sowie
nach der Länge der Beförderungsstrecke haltbar und sicher zu verpacken.