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Doppels ist die Einlieferungsbescheinigung über die abhanden gekommene Postanweisung vor-
zulegen. Das Doppel wird von dem Aufgabe= nach dem Bestimmungsort gebührenfrei übersandt.
b) Telegraphische Postanweisungen.
* Auf Postanweisungen eingezahlte Beträge werden auf Verlangen des Absenders tele-
graphisch überwiesen.
FII Das Uberweisungs-Telegramm wird von der Aufgabe-Postanstalt ausgefertigt. Mit-
teilungen für den Empfänger, die in das Telegramm aufgenommen werden sollen, muß der
Absender der Postanstalt schriftlich übergeben.
IlII Von Orten ohne Telegraphenanstalt wird das Überweisungs-Telegramm eingeschrieben
mit der nächsten Post der Telegraphenanstalt übersandt, die am schnellsten zu erreichen ist,
oder- die das Telegramm nach Lage ihrer Dienststunden am schnellsten dem Bestimmungsort
zuführen kann.
Nach Postorten ohne Telegraphenanstalt wird das Überweisungs-Telegramm von der
letzten Telegraphenanstalt mit der nächsten Post eingeschrieben weiterbefördert.
*Der Absender hat zu entrichten:
1. die Postanweisungsgebühr,
2. die Telegrammgebühr.
Außerdem werden zutreffendenfalls erhoben:
3. das Porto, die Reichsabgabe und die Einschreibgebühr für die Beförderung des
Telegramms zur nächsten Telegraphenanstalt (Au#,
4. das Porto, die Reichsabgabe und die Einschreibgebühr für die Beförderung des Tele-
gramms von der letzten Telegraphenanstalt bis zur Bestimmungs-Postanstalt (Arvy),
5. das Eilbestellgeld für die Bestellung an den Empfänger (KX1).
Die Gebühren unter 3 hat stets der Absender vorauszubezahlen, die Entrichtung der
Gebühren unter 4 und 5 kann er dem Empfänger überlassen.
XVITelegraphische Postanweisungen werden am Bestimmungsort nach den Vorschriften für
Eilsendungen (§ 22, u) bestellt, wenn sie nicht mit dem Vermerke „Postlagernd“ versehen sind.
Der Betrag wird gegen Empfangsbescheinigung auf dem zurückzugebenden Telegramm gezahlt.
n Nachgesandt werden telegraphische Postanweisungen in der Regel mit der Post, tele-
graphisch nur dann, wenn es der Absender ausdrücklich vorgeschrieben oder der Empfänger
beantragt hat. Auch gewöhnliche Postanweisungen werden auf Verlangen des Absenders
oder Empfängers telegraphisch nachgesandt.
PDostkreditbriefe.
6 21. 1 Postkreditbriefe können auf alle durch 50 teilbare Summen bis 3000 %
ausgestellt werden. Sie gelten 4 Monate, vom Tage der Ausstellung an gerechnet.
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