Nebenstände.
Nebenziele.
Hand—
zeichnung.
Allgemcincs.
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Sätzen sind die Beobachtungszeit, ferner die Witterungs= und Beleuchtungsverhältnisse vor-
zumerken. Die Winkelaufschreibungen im Felde können mit hartem Blei erfolgen; alle
weiteren Aufschreibungen müssen mit Tinte geschehen. Vgl. auch § 6 Abs. VI.
II. Die Titelseite des Beobachtungsbandes muß die Bezeichnung des Triangulierungs-
gebiets, die Zeit der Winkelbeobachtung, die Bezeichnung des verwendeten Theodolits sowie
dessen Angabe (Zeiger-, Trommelangabe), ferner den Namen des Beobachters ersehen lassen.
Mittelbare Winkelmessungen.
§ 15.
I. Kann der Theodolit über einem Dreieckspunkte nicht unmittelbar aufgestellt werden,
so hat die Winkelbeobachtung mittelbar von einem Nebenstand oder von mehreren Neben-
ständen aus zu erfolgen.
II. Sind die zu beobachtenden Punkte nicht oder nicht alle vom Dreieckspunkt aus sichtbar,
so sollen die Richtungen nach den nicht sichtbaren Zielpunkten von Nebenständen aus ge-
messen werden.
III. Die mittelbar gemessenen Richtungen sind rechnerisch auf den Dreieckspunkt zu
beziehen (Standpunktmittelung) und die hieraus sich ergebenden Satzgruppen nach Ausgleichung
der Widersprüche in Standtafeln zu vereinigen (§ 13 Abs. III).
8 16.
Ist ein Zielpunkt nicht sichibar (§ 15 Abs. ID, so kann auch ein Nebenziel beobachtet
werden. Dieses Nebenziel wird entweder mit Richtung und Entfernung von seinem Haupt-
punkt aus koordiniert und es werden die Koordinaten an Stelle jener des Hauptziels in der
Berechnung benützt oder die gemessene Richtung wird auf das Hauptziel zurückgeführt
(Zielpunktmittelung).
§ 17.
Dem Beobachtungshefte (§ 14) ist eine Handzeichnung über die Lage des Nebenpunkts
beizufügen.
Koordinatenberechnung.
§ 18.
I. Für ein und denselben Dreieckspunkt dürfen verschiedene Koordinatenwerte nicht fest-
gesetzt werden.
II. Zur Berechnung der Punkte III. Ordnung sind siebenstellige, zu jener der Punkte
IV. Ordnung sechsstellige Logarithmen zu verwenden. Als Rechnungsgrenzen haben für