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müssen so beschaffen sein, daß die Handrisse (Urhandrisse) unmittelbar durch Druck verviel-
fältigt werden können. Die Handrißblätter dürfen nur auf einer Seite beschrieben und
nicht gebrochen werden.
II. Die Überschriften sind oben rechts und gleichlaufend mit dem oberen (längeren)
Blattrand anzubringen. Die zeichnerische Darstellung soll so erfolgen, daß Norden durch
den oberen oder den rechten Blattrand näherungsweise bezeichnet wird.
III. Bei der Einteilung der Handrißblätter ist darauf Bedacht zu nehmen, daß auf
jedem einzelnen Blatte ein durch feststehende Linien (Grundstücksgrenzen, Messungslinien)
begrenzter Geländeabschnitt zur Darstellung gelangt.
IV. Der Maßstab für die Handrißführung ist nach den örtlichen Verhältnissen zu
bestimmen. Er ist so zu wählen, daß sich die Darstellung der Messungsergebnisse übersichtlich
und deutlich vollziehen läßt. Dabei sollen Randzeichnungen vermieden werden.
V. Wenn der Maßstab auch nur als Näherungsmaßstab zu gelten hat, so ist er doch
mit einer solchen Genauigkeit anzuwenden, daß größere Messungsfehler schon beim Eintrage
der Messungsergebnisse in den Handriß festgestellt werden können.
VI. In der Regel sind noch vor Beginn der Aufmessung die in Betracht kommenden
Dreiecks= und Polygonpunkte in die Handrißblätter einzutragen. Der Eintrag hat mit
Hilfe der gemessenen Winkel und Seiten oder in sonst geeigneter Weise zu erfolgen.
8 73.
I. Die Ergebnisse der Messung sind sogleich im Felde mit schwarzer, wasserfester
Tusche in die Handrisse einzutragen. Lediglich die Messungslinien dürfen vorläufig mit
Bleistift eingezeichnet werden.
II. Die Handrisse sind so deutlich und übersichtlich zu führen, daß barnach die Kar-
tierung und Flächenberechnung ohne Anstand bewirkt werden können.
III. Beim Einschreiben der Maßzahlen in die Handrisse ist folgendes zu beachten:
a) Die für Messungslinien geltenden Maße (Abszissen-, Einbindemaße usw.) sind
rechtwinklig gegen diese Linien und auf der den zugehörigen Ordinaten und Ver-
längerungen abgewendeten Seite anzuschreiben. Die Endmaße werden doppelt,
die Maße für Liniennetzpunkte und Verlängerungen, ferner für Schnittpunkte
mit geraden Linien einfach unterstrichen. Werden in sonstigen Linien (Ordi-
naten, Verlängerungen usw.) mehrere Maße abgelesen, so ist in gleicher Weise zu
verfahren. Maße für Grenzzeichen, die in den Messungslinien liegen, sind nicht
zu unterstreichen. " #
b) Einzelne Ordinaten= und Spannmaße, denen weitere Maße in gleicher Richtung
nicht folgen, werden gleichlaufend zur Richtung geschrieben, in der sie gemessen wurden.
Handriß-
führung.