Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 50. 455 
b) die Namen der Ortschaften, Straßen, Flüsse u. dgl. einzuschreiben, wobei auf 
die richtige Schreibweise besonders Bedacht zu nehmen ist, 
c) die Handrisse zu numerieren, 
d) die Anschlüsse zwischen den Nachbarhandrissen herzustellen, 
e) die Aufschriften und Nordpfeile unter Angabe des Maßstabs anzubringen. 
III. Die Numerierung der Handrisse hat nach Steuergemeinden zu erfolgen. Sie be- 
ginnt mit Nr. 1 oder schließt, wenn schon Neumessungshandrisse vorliegen, an die bestehende 
letzte Nummer an. Sämtliche Handrisse sind mit ihren Nummern in einer Ülbersichtskarte 
(Handrißübersichtskarte, ogl. § 33 Abs. III) nachzuweisen. 
75. 
I Wenn Witterungs= oder sonstige Verhältnisse eine vorschriftsmäßige Handrißführung Ausnahms- 
unmöglich machen, sind die Messungsergebnisse zunächst in ein Feldbuch einzutragen und bestimmung. 
hieraus alsbald nach der Messung in den Handriß zu übernehmen. 
II. Der Übertrag ist sorgfältig mit dem Feldbuche zu vergleichen und die Vergleichung 
auf jedem Feldbuchblatte mit Namensunterschrift zu bestätigen. Bgl. hierzu § 76 Abs. III. 
§ 7°6. 
I. Die fertiggestellten Handrisse sind in Bezug auf Führung und Ausarbeitung sowie Abschluß- 
insbesondere auf ihre Eignung zur Vervielfältigung zu prüfen. Bestehende Mängel müssen arbeiten. 
sofort behoben werden. 
II. Nach Behebung der Mängel ist für den Dienstgebrauch von jedem Handriß 
ein Abdruck herzustellen. 
III. Die Winkelhefte (§ 65 Abs. IV) und Feldbücher (§ 75) sind als Beilagen zu 
den Handrissen zu sammeln. « 
F. Koordinierung der Hilfspunkte. 
§ 77. 
I. Sämtliche Hilfspolygon= und Sackpunkte sowie die zu koordinierenden Liniennetz= Numerierung. 
punkte sind zu numerieren. 
II. Die Numerierung geschieht gruppenweise und folgt der Richtung der Längenmessung, 
bei Hilfspolygonpunkten der Zugrichtung. Sie beginnt für jede Gruppe bei den Hilfs- 
punkten, die von Punkten des Dreiecks= und Polygonnetzes aus unmittelbar bestimmt sind 
und greift dann auf die übrigen Hilfspunkte über. Der dem Ausgangspunkt am nächsten 
liegende Hilfspunkt wird hiernach in der Regel die Nummer 1 erhalten. Die Nummern 
der Hilfspunkte werden der Nummer des Ausgangspunkts als Exponenten beigefügt, z. B. 255.
	        
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