Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 54. 523 
  
  
Eingegangen, den ten. 19. Muster 1 7) 
Nrr. des Aunmeldungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 8 Abs. 8) 
(Amtsstempelabdruck) 
Aachetsung 
der für den Monat 19 
durch die kontrollführende Eisenbahndirektinviinn. für die Eisenbahn- 
direktionsbeziree c.. vereinnahmten Beförderungspreise aus 
dem deutschen Güterverkehre, soweit sie nach dem Gesetze vom 8. April 1917 über die Besteuerung 
des Personen= und Güterverkehrs der Abgabe unterliegen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Titel Abgabepflichtiger Gesamtbeförderungspreis (§ 13 des Gesetzes) 
ite os. aus der Beförderung von 
Mark Vf. 
2 1.|il= und Expreßgut einschließlich Fahrzeuge aller Art 
2 Frachtgut einschließlich Fahrzeuge aller AÄrt 
4 Militärgut auf Militärfahrscheine oder Frachtbrief einschließlich Pierde 
und Fahrzeuge 
5 VBieh einschließlich Pferde, auch Luxuspferde, auagenommen Vunde 
auf Hundekarten oder Gepäckscheine . 
6 Leichen 
8 Nebenerträge, soweit sie der Abgabe unterliegen . 
Zusammen 
Hiervon beträgt die Abgabe 7 v. H—. ... 
Auf die Abgabe sind obschläglich am..................................... – atreführ — 
Nr. .... des Einnahmebuch —. 
Demnach bleiben zu zahlen 
(: : „ erstatten. 
den. . .. tten. 19. 
Es wird bescheinigt, daß die oben angegebenen steuerpflichtigen Verkehrseinnahmen mit den für 
die Betriebsrechnung festgestellten Beträgen übereinstimmen. 
Der Vorstand der Verkehrskontrolle.“) 
(Unterschrifftt); . ..... 
...................................... ,deu-t-g«19 
(Amtsbezeichnung)................................................-. 
Materien-im.....................................................,.. 
  
«)DasMustitsgiltfürkleinbahtienundStraßenbahuen,diedie Abgabe in die Tarifsätze eingerechnet haben, 
mit der Maßgabe, daß die Abgabe nicht mit 7 v. H., sondern mit — von dem die Abgabe mitumfassenden Beförderungs- 
107 
preise zu berechnen ist. 
*) Bei Privatbahnen: Name und Dienststellung des Beamten der Steuerverwaltung. 
102
	        
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