Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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tz und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 55. 
München, den 1. Oktober 1917. 
Juhalt: 3 
Bekanntmachung vom 21. September 1917 wegen der Dienst- und Besoldungsverhältnisse der zum Kriegsdienst 
eingerückten Staatsbeamten, dann wegen der Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege gefallenen oder 
infolge einer Kriegsdienstbeschädigung gestorbenen etatsmäßigen Beamten. — Bekanutmachung vom 22. Sep- 
tember 1917 über die Anderung der Bezeichnung einzelner Behörden. 
  
  
  
  
  
  
Nr. 24360. 
Bekanntmachung wegen der Dienst= und Besoldungsverhältnisse der zum Kriegsdienst eingerückten 
Staatsbeamten, dann wegen der Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege gefallenen oder 
infolge einer Kriegsdienstbeschädigung gestorbenen etatsmäßigen Beamten. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für fü#chen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für verkehrs- 
angelegenheiten. 
Unter Bezugnahme auf Ziff. 16 der Bekanntmachung vom 18. Juni 1915 (GVBl. 
S. 65) wird im Einverständnisse mit dem K. Bayerischen Kriegsministerium nachstehendes 
bekanntgegeben: 
Über die Fortzahlung der militärischen Gehalts= und Löhnungsbeträge sowie der Familien- 
zahlungen für die Angehörigen vermißter Kriegsteilnehmer sind auf Grund Allerhöchster Ent- 
schließung vom 16. März 1917 durch Bekanntmachung des K. Kriegsministeriums vom 
28. März lid. Is. (Verordnungsblatt des Kriegsministeriums Nr. 19) neue Bestimmungen 
getroffen worden. 
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