Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

Nr. 61. 587 
  
  
Für das 
  
Tarif- Kilomcter sind 
Nr. Gegenstand . vergten 
Pfennig 
Frochtstücgut 
25 Für 1000 0B 9 
Außerdem eine Absertigungsgebühr von 1% # für 1000 ka. 
Eilstückgut, beschleunigtes iistheksut und Expressgut 
26 Für 1000 S .. 18 
Außerdem eine Abfertigungsgebühr von 2 für 1000 r. 
Wird Militärgut als beschleunigtes Eilstückgut oder, wenn 
es sich zur Beförderung im Packwagen eignet, als Expressgut 
aufgegeben, so wird der vorstehende Satz für das doppelte 
wirkliche Gewicht (mindestens für 40 kg) berechnet. 
Militär-Luftfahrzeuge 
(siehe § 56a der Militär-Transport-Ordnung) 
26a— Die Fracht für Militär-Luftfahrzeuge oder Teile von solchen, 
Zubehör= oder Ersatzstücke ist je nach der Art der Aufgabe gemäß 
Tarifnummer 23 bis 26 zu berechnen mit folgenden Abweichungen: 
1. Bei Aufgabe als Eilstückgut sind die Sätze der allgemeinen 
Stückgutklasse des gewöhnlichen Verkehrs, bei Aufgabe als 
beschleunigtes Eilstückgut oder als Expressgut die Eil- 
stückgutsätze des gewöhnlichen Verkehrs zu berechnen. 
2. Werden Lenkluftschiffe oder Teile von solchen von mehr 
als 7 m Länge als Fracht= oder Eil= oder beschleunigtes 
Eilstückgut aufgegeben, so ist für jede Fahrschein= oder Fracht- 
briefsendung ein Mindestgewicht von 1500 kg zu berechnen. 
3. Werden Flugzeuge oder Teile von solchen, die in gedeckt 
gebaute Wagen nicht durch die Seitentüren verladen werden können, 
als Fracht-- oder Eil- oder beschleunigtes Eilstückgut auf- 
gegeben, so ist für die in einem Wagen verladenen Stücke ein 
Mindestgewicht von 1000 kg oder, wenn darunter Stücke von 
mehr als 7m Länge sind, von 1500 kg zu berechnen. 
München, den 12. November 1917. 
v. Beidlein. v. Hellingrath. 
  
 
	        
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