Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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T 
    
Gesetz und Verordunngs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 65. 
Müuchen, den 22. Dezember 1917. 
Inhalt:; 
Gesetz vom 20. Dezember 1917 über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts für die Jahre 1918 und 1919. — 
Bekanntmachung vom 18. Dezember 1917, betreffend vorübergehende Anderung der Eisenbahn-Verkehrs- 
ordnung. — Bekanntmachung vom 21. Dezember 1917 wegen der Fürsorge für die Familien der zum 
Kriegsdienst eingerückten oder im Dienste der freiwilligen Krankenpflege verwendeten Arbeiter der Staats- 
betriebe der Zivilverwaltung. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs. 
  
  
  
Gesetz über den vorläufigen Vollzug des Staatshaushalts für die Jahre 1918 und 1919. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrats mit Beirat und Zustimmung 
der Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten in Bezug auf die vorläufige 
Bestreitung der Ausgaben des Staates und ihre Deckung im ersten Halbjahr 1918 beschlossen 
und verordnen, was foldgt: 
119
	        
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