Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

  
eseh und LL 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 68. 
München, den 31. Dezember 1917. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 29. Dezember 1917 über die Kriegsteuerungsbeihilfen für Beamte im Ruhestand und 
Beamtenhinterbliebene und über die Kriegsteuerungsunterstützungen für vormalige Staatsarbeiter und Staats- 
arbeiterinnen sowie die Hinterbliebenen von Staatsarbeitern und Staatsarbeiterinnen. 
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 36691 II. 
Bekanntmachung über die Kriegsteuerungsbeihilfen für Beamte im Ruhestand und Beamten- 
hinterbliebene und über die Kriegsteuerungsunterstützungen für vormalige Staatsarbeiter und 
Staatsarbeiterinnen sowie die Hinterbliebenen von Staatsarbeitern und Staatsarbeiterinnen. 
4. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des ußern, der Justiz, des Innern, 
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und für Verkehrs- 
angelegenheiten. 
Wegen der fortdauernden Teuerung wird mit Wirkung vom 1. Januar 1918 unter 
Aufhebung der Bekanntmachungen vom 20. Mai und 13. Dezember 1916 (GVBl. S. 85, 507) 
und vom 6. Oktober 1917 (GVl. S. 565) für den Geschäftsbereich der Zivilstaatsministerien 
bestimmt: 
I. Kriegsteuerungsbeihilfen für Staatsbeamte im Ruhestande und für Beamtenhinterbliebene. 
1. 
1 Die Staatsbeamten im Ruhestande und die Beamtenwitwen erhalten auf Kriegsdauer 
fortlaufende Beihilfen (Kriegsteuerungsbeihilfen). 
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