Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1917. (44)

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II. Zu den Staatsbeamten im Ruhestande im Sinne dieser Bekanntmachung gehören auch 
die vormaligen pragmatischen Staatsbeamten, die vormaligen nichtpragmatischen Staatsbeamten 
und Staatsbediensteten sowie die übrigen Beamten= und Bedienstetengruppen, denen die Aussicht 
auf eine Pension oder einen Unterhaltsbeitrag eröffnet war, wie die vor dem Jahre 1900 
aus dem Dienste geschiedenen Gerichtsvollzieher, die vormaligen Rentamtsgehilfen usw., ferner 
auch die im Ruhestande befindlichen Beamten und Bediensteten der vormaligen Pfalzbahnen. 
Das gleiche gilt für die Hinterbliebenen der Beamten. 
III. Die Kriegsteuerungsbeihilfen der Staatsbeamten im Ruhestande und der Beamtenwitwen 
zerfallen in allgemeine Beihilfen und in Kinderzulagen. 
2. 
I Die allgemeine Beihilfe wird nach verschiedenen Sätzen gewährt, die sich nach 
der Höhe des Gesamteinkommens und dem Familienstande richten. 
I Als allgemeine Beihilfen erhalten: # 
1. ledige Beamte im Ruhestande, dann Beamtenwitwen, die keine Kinder zu unter- 
halten haben, 
a) bei einem jährlichen Gesamteinkommen bis 2700 KK einschließlich 
monatlich.. 18.“4, 
b) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 2700 bis 3600 4 
einschließlich monatligggnnnn 15 ; 
2. Beamtenwitwen, die Kinder zu unterhalten haben 
a) bei einem jährlichen Gesamteinkommen bis 2700 X einschließlich monatlich 21 —##, 
b) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 2700 bis 
4200 einschließlich monatlich 1822, 
c) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 4200 bis 
5700 —X einschließlich monatlitgg ... ... lö-; 
3. verheiratete Beamte im Ruhestande: 
a) bei einem jährlichen Gesamteinkommen bis 2700 JK einschließlich 
monatlich 24—½ , 
b) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 2700 bis 
4200 □K einschließlich monatlich 21 M, 
c) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 4200 bis 
5700 K einschließlich monatliggggg 18, 
4) bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 5700 K bis 
7200 X einschließlich monatlich.. 15-.
	        
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