Full text : Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

Die
Ballanhalb-



572  Übersicht  der  polilischen  Entwichelung  des  Zahreo  1882.

rechtfertigen,  daß  sie  für  Ssterreich  eine  Notwendigkeit  gewesen  sei,
wenn  es  Nußland  auf  der  Valkanhalbinsel  nicht  vollkommen  freie
Hand  lassen  wollte,  was  in  der  That  sehr  bedenklich  gewesen  wäre.
Einer  erneuerten  Anstrengung,  wie  sie  Ssterreich  im  J.  1882  machen
mußte,  waren  diese  Provinzen  allein  jedenfalls  nicht  wert:  gegen
nicht  viel  mehr  als  5000  bewaffnete  Aufständische  mußte  SÖsterreich
nicht  weniger  als  75,000  Mann  aufbieten,  weil  das  Land  geradezu
noch  einmal  erobert  werden  mußte.  Diese  unverhältnismäßige  militärische
  Anstrengung  hatte  noch  eine  weitere  Folge,  indem  eine
wahrscheinlich  schon  vorher  geplante  Armeereform  in  diesem  Jahre
noch  zur  Ausführung  kam.  Dieselbe  beruht  im  wesentlichen  in  der
Einführung  des  Territorialprinzips,  wie  es  in  Deutschland  besteht,
und  wurde  noch  vor  Ende  des  Jahres  durchgeführt,  da  es  ohne  erhebliche
  Mehrkosten  geschehen  und  die  Regierung  deshalb  größtenteils
  von  Bewilligungen  der  Parlamente  Umgang  nehmen  konnte.
Militärisch  bietet  sie  jedenfalls  große  Vorteile,  namentlich  weil  sie
eine  viel  schnellere  Mobilisierung,  was  heutzutage  fast  eine  Notwendigkeit
  ist,  ermöglicht.  Ob  sie  aber  nicht  dem  gegenwärtig  in
Ssterreich  herrschenden  Nationalitätendrange  einen  gefährlichen  Vorschub
  leistet  und  die  Armee  selbst  allmählich  auseinanderreißt,  wird
erst  die  Zukunft  zeigen.

Die  Aspirationen  Österreichs  nach  Osten  und  der  Balkanhalbinsel
  ruhten  während  des  ganzen  Jahres  1882  oder  machten
wenigstens  keinerlei  Fortschritte,  mußten  ja  die  beiden  okkupierten
Provinzen  gegen  einen  Aufstand  der  widerwilligen  Bevölkerung  mit
sehr  erheblichen  Opfern  soviel  als  noch  einmal  erobert  werden.  Obgleich
  nach  dem  Berliner  Vertrage  nur  okkupiert,  betrachtet  und  behandelt
  sie  Öslerreich  thatsächlich  als  vollständiges  Eigentum:  die
Bevölkerungen  wurden,  wenn  auch  nur  im  allerbescheidensten  Maße,
zum  österreichischen  Militärdienste  herbeigezogen  und  die  bisherige
Zollgrenze  zwischen  ihnen  und  der  Monarchie  beseitigt.  Für  die
Sicherung  seiner  südlichsten  Provingen  und  als  Stützpunkt  für  allfällige
  weitere  Erwerbungen  im  Fortgang  der  allmäligen  Auflösung
des  türkischen  Reichs  sind  sie  Ssterreich  unstreitig  von  einem  gewissen
Werte,  zunächst  aber  und  auf  ganz  unbestimmbare  Zeit  hinaus  doch
nur  ein  unsicherer  und  höchst  kostspieliger  Besitz.  Auf  der  ganzen
Balkanhalbinsel  stößt  Ssterreich  selbst  in  seinen  berechtigtesten  Bestrebungen
  auf  unüberwindliche  Schwierigkeiten.  Eine  gewisse  Herrschaft
  über  die  Schiffahrt  auch  auf  der  untern  Donau  von  seiner