Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1095 
Muster 22. 
(Ausführungsbestimmungen § 83) 
Nachweisung 
über 
die on in 
für den Monat — das Vierteljahr vom 
bis — im Abrechnungsverfahren zu entrichtende Reichsstempelabgabe nach 
Nicht Zutreffendes ist zu streichen. D 
  
  
Tarifnummer 4 a des Reichsstempelgesetzes. 
Während des oben angegebenen Zeitraums sind in meinem Steuerbuche Geschäftsabschlüsse unter 
Nr. bis einschließlich eingetragen. 
Der Gesamtbetrag der sich aus beesen Eintragungen grgebenden Neichsstempelabgabe nach Tarif- 
uummer 4a beläuft sich auf VVuI in Worren 4 
. „“ ......... Pf. 
„ den ... ken 19 
(Unterschrift) 
Sescheinigung der Steuerstelle. 
Die sich aus den oben angegebenen Eintragungen in das Steuerbuch des Anmeldenden 
ergebende Reichsstemvelabgabe ar aus Tarifnummer 4# des Reichsstempelgesetzes ist nach Prüfung der 
Eintragungen festgesetzt auf E— Pf., in Worten 
.4C Pf. Der Betrag ist gezahlt und im Einnahmebuch 
unter Nr. vereinnahmt. 
Der vorstehend angemeldete Abgabebetrag von * Pf., in Worten 
.......................... Pf. ist gezahlt und i im Einnahme- 
buch unter rr. vereinnahmt. Die Nochprüfunt. des nicht an Amtsstelle vorgelegten 
Steuerbuchs und seiner Unterlagen bleibt vorbehalten. 
„ „ den #e 19 
(Amtsbezeichnungg 
(Unterschrift) . . ... 
(Amtsstempel- 
abdruck)
	        
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