Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Ergebnisse der während des 
Berichtsjahrs vorgenommenen 
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der Beaufsichtigung unterliegen. 
Stellen, welche hinsichtlich der Entrichtung der Abgabe nach Tarifnummer 1 
  
Stellen, welche binsichtich der Entrichtung der Reichsstempelabgabe nach 
F. 
  
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. Stellen, welche hinsichtlich der Entrichtung der Abgabe nach Tarifnummer 4 
der Beaufsichtigung unterliegen: 
a) nach Tarifnummer 44; 
b) nach Tarifnummer 4b. 
  
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Tarifnummer 5 der Beaussichtigung unterliegen. 
  
  
Stellen, welche die Beförderung von Gütern (Tarifnummer 6) gewerbs- 
mäßig betreiben oder vermitteln: 
a) nach Tarifnummer 6a, b! 
b) nach Tarifnummer 6; 
P) nach Tarifnummer 64; 
4) nach Tarifnummer Ge. 
  
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Stellen, welche hinsichtlich der Abgabe nach Tarifnummer 10 und 88 76ff. 
des Gesetzes einer Prüfung unterworfen worden sind. 
Stellen, welche hinsichtlich der Entrichtung der Abgabe nach Tarifnummer 12 
der Beaussichtigung unterliegen. 
  
  
  
Stempelnachforderungen, die sich bei den Prüfungen im Landesstempel- 
interesse oder sonst aus besonderer Veranlassung (§ 116 Abs. 4 des 
Gesetzes) ergeben haben. 
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