Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 76. 1161 
Muster 47. 
(Ansführungsbestimmungen § 243) 
Merkhuck 
des 
samts 444 ... ..) -..........-..-.- - 
über 
Anmeldungen, auf Grund welcher die Entrichtung eines später fällig werdenden Reichsstempelbetrags 
zu überwachen ist. 
Dieses Buch enthält Blätter, Geführt von 
*cc#h % rhep- t den Siegel des 
Unteræeichneten belegten Sclhinur durcii- 
cogen Sintcl. (Dienststellung) 
(Name) . . . . . . . . . . .. 
(Name) 
(Dienststellung). 
Anleitung. 
1. Dieses Buch wird fortlaufend geführt und verbleibt mit den dazu gehörigen Anzeigen bei der Steuersielle. 
2. Die Nummer der Eintragungen beginnt in jedem neuen Rechnungsjahre mit Eins. 
3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher mit fort 
laufenden Blattzahlen handelt. 
196
	        
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