Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

1163 
  
Neunwert 
der Stücke bezw. 
Betrag 
der Einlagen oder 
der zu leistenden 
Einzahlung 
½. 
Die Anmeldung der 
Wertpapiere, Einlagen 
oder Einzahlungen zur 
Verstenerung ist erfolgt 
am bei der Steuer- 
stelle zu . 
Bemerkungen, 
  
Nummer 
des insbesondere bezüglich 
etwa unterbliebener 
Anmeldungs- Ausgabe der 
buchs Wertpapiere 
3 5 
  
  
  
 
	        
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