Nr. 78. 1229
2.
10.
11.
12.
In demselben § (5) ist in Ziff. II im ersten Satz statt des Wortes
„Wertsendungen“ zu setzen:
Wertbriefen sowie Wertpaketen über mehr als 100 “
In demselben 8§ (5) ist in Ziff. II am Schluß statt des Wortes „Geld-
sendungen“ zu setzen:
Briefen mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100
In der Überschrift des § 6 „Besondere Anforderungen an Verpackung und Ver-
schluß der Geldsendungen“ ist statt des Wortes „Geldsendungen“ zu setzen:
Briefe mit Geldstücken und Geldsendungen über mehr als 100
. Im § 7 „Paketkarte“ ist in Ziff. III als zweiter Satz einzuschalten:
Ebenso dürfen Wertpakete bis 100 —K und Wertpakete über 100 4X nicht auf
eine Paketkarte befördert werden. «
.Jm§9»Wertangabe«istinZiff.IalszweiterSatz,demnachhinter
„zulässig“ einzuschalten:
Bei Wertpaketen wird unterschieden zwischen solchen bis 100 —& und solchen.
über 100“
In demselben § (9) ist in Ziff. II an Stelle des Punktes am Schlusse
des ersten Satzes ein Strichpunkt zu setzen und hinzuzufügen:
bei Paketen bis 100 —Kx hat die Angabe des Wertes in der Paketaufschrift zu
unterbleiben
Im § 27 „Zeit der Einlieferung“ ist in Ziff. VII hinter dem Worte „Brief-
postsendungen“ einzuschalten:
Wertpakete bis 100 “#
Im § 39 „Zustellung der Postsendungen“ ist in Ziff. IV im zweiten Satz
hinter „gewöhnlicher Briefsendungen“ ein Beistrich zu setzen. Statt der
darauf folgenden Worte „und gwöhnlicher Pakete“ ist zu setzen:
gewöhnlicher Pakete und von Weertpaketen bis 100 M
In demselben § (39) ist in Ziff. V im ersten Satz hinter dem Worte
„Briefpostsendungen“ einzufügen:
, die Wertpakete bis 100 4
In demselben § (39) ist in Ziff. VII, 1. Abs. statt „Sendungen mit Wert-
angabe bis 800 und“ zu setzen:
Wertbriefe bis 800 und Wertpakete über 100 bis 800 sowie
In demselben § (39) ist in Ziff. VII, 3. Abs. statt „Wert= und“ zu setzen:
Wertbriefe, Wertpakete über mehr als 100 , 206