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eset und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 1.
München, den 5. Januar 1918.
6 Inhalt:
Bekanntmachung vom 18. Dezember 1917, betreffend Lehrstellenvermittlung und Berufsberatung. — Bekaunt=
machung vom 28. Dezember 1917, Auflösung und anderweitige Organisation von Forstdienststellen belreffend —
Bekauntmachung vom 31. Dezember 1917 über die Versorgung schwerbeschädigter Kriegsteitnehmer. — Be-
kanntmachung vom 2. Jannuar 1918 wegen der Dienst= und Besoldungsverhältnisse der zum Kriegsdienst
eingerückten Staatsbeamten, dann wegen der Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege gefallenen oder
infolge einer Kriegsdienstbeschädigung gestorbenen etatsmäßigen Beamten.
Nr. II 11121.
Bekanntmachung, betreffend Lehrstellenvermittlung und Berufsberatung.
fl. Staatsministerien des Königlichen Zauses und des Außern, des Innern,
des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheilen.
Durch verschiedene Bekanntmachungen der K. Staatsministerien des K. Hauses und des
Außern sowie des Innern hat die Tätigkeit der gemeindlichen Arbeitsämter und der nicht-
gewerbsmäßigen Arbeitsnachweise eine Regelung erfahren. Die Bestimmungen wurden in der
Absicht erlassen, nicht nur einen Überblick über die Bewegung des Arbeitsmarktes zu erhalten
und ein Zusammenwirken der Arbeitsnachweise mit den Arbeitsämtern zu erreichen, sondern
auch zweckentsprechende und richtig ineinander greifende Einrichtungen zu treffen, die für die
nach Friedensschluß heimkehrenden Kriegsteilnehmer Arbeit vermitteln.
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