Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 15. 
115 
Muster 21. 
(Ausführungsbestimmungen § 74 Absk. 1) 
Anmellungsbuch 
de 
(Bezeichnung der Steuerstelle) zu 
über die Erhebung der Abgabe aus der Besteuerung des Personen= und Güterverkehrs für das 
Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, die mit 
einer angesiegelten Schnur durchæogen venc. Geführt von 
, den 19 (Name) 
(Name) (Dienststellung) 
(DLienststellung) 
Anleitung. 
Die Eintragungen erfolgen bis zum Jahresschluß unter fortlaufender Nummer. 
In das Anmeldungsbuch sind alle Anmeldungen, Lieferscheine und Nachweisungen sowie sonstigen Anzeigen, auf 
Grund deren eine Abgabenerhebung erfolgt, einzutragen. 
Das Buch ist am Jahresschluß abzuschließen und in der Spalte 5 aufzurechnen. 
Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fort- 
laufenden Blattzahlen handelt. 
30 
dV 
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