Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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IV. Kapitalien. 
Wertpapiere im Nennwerte von drei Millionen zweihunderteinundvierzigtausend Mark 
— 3“241,000 & — 
laut Verzeichnisses vom 20. Juni 1916, Beilage zur Stiftungsurkunde vom 25. Juni 1916.— 
Die Wertpapiere hinterliegen für das Fideikommiß bei der K. Filialbank München auf offenes 
Depot Nr. 26873. 
§ 2. 
Besitz= und Sukzessionsverhältnisse. 
Erster Fideikommißbesitzer ist der Stifter, nachfolgeberechtigt soll sein, sein zweitgeborener 
Sohn; falls bei seinem Tode ein solcher nicht vorhanden ist, der zuerst in der Hauptlinie 
zur Existenz gelangende zweitgeborene Sohn und dessen männliche Deszendenz nach den in 
der VII. Verfassungsbeilage gegebenen Normen. 
Nach Aussterben dieser Seitenlinie im Mannesstamme fällt das Fideikommiß an den 
in diesem Zeitpunkt vorhandenen, zweitgeborenen Sohn der Hauptlinie. Solange ein nach 
diesen Bestimmungen Sikzessionsberechtigter nicht vorhanden ist, soll der Nutzgenuß des von 
ihm errichteten Fideikommisses dem jeweiligen Fuhaber oder der jeweiligen Inhaberin des von 
seinem Vater errichteten Freiherrlich von Cramer-Klett'’schen Fideikommisses zufallen, mit der 
Verpflichtung, ein Drittel der Rente für den künftigen Sukzessionsberechtigten zu admassieren. 
Sollten beim Erlöschen des Mannesstammes in der Seitenlinie Töchter vorhanden sein, 
haben dieselben Anspruch auf ein Drittel der Rente nach Kopfteilen auf Lebensdauer. Solange 
und insoweit eine solche Rente auszuzahlen ist, soll die Admassierung von ein Drittel 
sistiert sein. 
§ 3. 
Lasten des Fideikommisses. 
A. Dienstbarbkeiten. 
1. Entwässerungs-, Wegebenützungs= und Weganlagerecht für die Eigentümer der 
Pl.-Nr. 738 a, b Steuergemeinde Seebruck (K. Forstärar) auf Pl.-Nr. 697 und 677 der- 
selben Steuergemeinde auf Grund und nach Maßgabe des Kaufvertrags des K. Landgerichts 
Trostberg vom 24. Jannar 1855 Nr. 58 ½, Beil. Bd. IV.Nr. 14. 
2. Das Recht des Bayerischen Staates (K. Forstärar) der Reinigung der Entwässe- 
rungsgräben und der Wegebenützung, sowie der Neuanlage von Entwässerungsgräben und 
von Wegen zu Gunsten von Pl.= Nr. 738 a, b Steuergemeinde Seebruck auf Pl.-Nr. 698 
derselben Steuergemeinde laut Kaufvertrag vom 24. Januar 1855 des vormaligen K. Land- 
gerichts Trostberg, Briefprotokoll 1854/55 Nr. 58 ½ laut Anmeldungsprotokoll vom 20. De- 
zember 1902.
	        
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