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Teil II. Leitsähe für die statische Berechnung.
§ 14. Belastungsannahmen.
Für die Belastungsannahmen und zulässigen Beanspruchungen, soweit sie nicht in
gerenwärtigen Vorschriften enthalten sind, sind die in Teil II und III der Oberpolizeilichen
Vorschriften vom heutigen für die Aufstellung und Prüfung von Tragfähigkeitsnachweisen
bei Bauwerken angegebenen Werte maßgebend. Die Nutzlasten bei Ingenieurbauten sind
außerdem nach den jeweils gültigen besonderen Vorschriften zu bemessen.
§ 15. Einfluß der Wärmeschwankungen und des Schwindens.
1. Bei gewöhnlichen Hochbauten können die Wärmeschwankungen außer Berechnung bleiben;
es genügt im allgemeinen, Schwindfugen in Abständen von 30 bis 40 m anzuordnen. In
besondern Fällen sowie bei Ingenieurbauten empfiehlt es sich, diese Abstände zu verkleinern.
2. Bei rahmen= und bogenförmigen Tragwerken von großen Spannweiten sowie allge-
mein bei Ingenieurbauten muß der Einfluß der Wärme berücksichtigt werden, wenn dadurch
innere Spannurgen entstehen. Soll bei mittlerer Jahreswärme betoniert werden, so ist mit
einem Wärmeunterschied von 15° C zu rechnen. Wird bei anderer Wärme betoniert, so
ist zu beachten, daß die statischen Verhältnisse dadurch eine Anderung erfahren.
Der außerdem zu ermittelnde Einfluß des Schwindens des Betons an der Luft ist
dem eines Wärmeabfalls von 1500 gleich zu achten.
Als Wärmeausdehnungszahl von Beton ist 1: 10 einzusetzen.
3. Bei Tragwerken, deren geringste Abmessung 70 cm oder mehr beträgt, und solchen,
die durch Uberschüttung oder sonst hinreichend geschützt sind, dürfen die Wärmeschwankungen
geringer, mit # 100° C, in die Rechnung eingestellt werden.
§ 16. Ermittlung der äußern Kräfte.
1. Bei statisch bestimmten Tragwerken sind Auflagerkräfte, Querkräfte und Biegungs-
momente nach den Regeln der Statik zu ermitteln.
Bei der Berechnung der unbekannten Größen statisch unbestimmter Tragwerke und der
elastischen Formänderung aller Tragwerke sind die aus dem vollen Betonquerschnitt einschließlich
der Zugzone und aus der zehnfachen Fläche der Längseisen gebildeten ideellen Querschnitts-
flächen und die daraus errechneten Trägheitsmomente (7 —= 10),) sowie eine für Druck und
Zug im Beton gleich große Formänderungszahl 7— 210000 kg/dem in Rechnung zu stellen
Für die Ermittlung der äußern Kräfte (Einspannungsmomente und Auflagerkräfte) kann in
der Regel unter Vernachlässigung der Eiseneinlagen mit unveränderlichem Trägheitsmoment
gerechnet werden.
) Vergl. 17, Ziff. 2.
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