Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 25 
1. Zwischendecken. 
Holzbalken 16/24 cm, Mittenabstand 1 m, mit 3,5 cm starkem Fußboden 
Holzbalken 16/24 cm, Mittenabstand 0,8 —0,9 m, mit 3,5 cm starkem Fuß- 
boden, Rohrmattenputz . 
Holzbalken 16/24 cm, Mittenabstand 4— Kr r r.P mit 3 5 em starkem Fuß- 
boden, Fehlboden, 8 cm hoher Auffüllung und Rohrmattenputz 
Kappengewölbe aus gewöhnlichen Backsteinen, ½ Stein stark, mit Ubermauerung, 
ohne Auffüllung und Fußboden ... 
Kappengewölbe, wie vor, aus porösen Steiren . 
Die Eigengewichte von hier nicht augegebenen Deckenarten insbesondere von Stein- 
und Steineisendecken sind von Fall zu Fall zu ermitteln. 
k) Dächer. 
Einfaches Ziegeldach aus Strangfalzziegeln einschl. Sparren 1/%% em, 
0,8—0,9 m Mittenabstand und Latten 
Doppeltes Ziegeldach aus Biberschwänzen mit Sparren und Latten wie vor 
Doppeltes Ziegeldach, wie vor, mit Schalung und Dachpappe, Isolier= und Dachlatten 
Falzziegeldach, einschl. Sparren und Latten wie vor 
Hohlziegeldach (Mönch= und Nonnendoch liusch Sparren und Latten wie vor 
und Vermörtelung. . .... . 
wie vor, jedoch Mönch und Nonne aus einem Stüc 
Schieferdach einschl. Sparren wie vor, Schalung und Pappunterlage 
Zink= und Kupferblechdach in Lelsten= oder doppelter Jelzaneführung T 
Sparren wie vor und Schalung 
Einfaches Teerpappdach einschl. Sparren wie vor und Schalung. 
Doppelpappdach einschl. Sparren und Schalung wie vor 
Holzzementdach einschl. Sparren 14/18 cm. 0,8—0,9 m Miltenabstand, 
Schalung und Kieslage 7 cm hoch .. 
Glasdach auf Eisensprossen 
§ 5 
Schneclast. 
255 
kg qm 
70 
105 
250 
250 
190 
kg / qu 
Tabübch. 
70 
95 
110 
75 
120 
105 
75 
40 
35 
55 
185 
30 
Die Schneelast ist mit 75 kg qm Giundrißfläche anzunehmen. Bei Dachneigungen 
bis 1: 1,25 (rd. 380) ist diese Belastung mit ihrem vollen Betrag, bei solchen 
1 (45% nur mit 50 kg. bei 1: 0,75 (550) mit 25 kg anzunehmen; bei 
Neigung 1: 0,5 (630) kann sie entfallen. Zwischenwerte sind geradlinig einzuschalten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.