Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 26. 257 
Ingenieurbauten vorkommenden Belastungen durch rollende Last, sind von Fall zu Fall 
nach Größe und Wirkung unter Beachtung der jeweils gültigen Sondervorschriften zu 
bestimmen und in Rechnung zu stellen. 
2. In normalen Fällen ist anzunehmen Lg/am 
für Menschengedränge, gewöhnliches . .·.....360 
» » dichtestes 540 
„Dachböden in Wohngebäuden und Zwischendeclen in ze 150 
„Zwwischendecken in Wohngebäuden 200 
„ Treppen „ 350 
„Decken und Treppen in Versammlungsräumen, Tanssälen, Turn- und. 
Exerzierhallen 500 
Decken und Treppen in „Fabrilen und Geschäftsgebäuden, Mindestbelastung 350 
(die tatsächliche Nutzlast ist in allen Fällen nachzuweisen; die angegebene 
Mindestbelastung ist gegebenenfalls dem Nachweis entsprechend zu trhohen) 
„ Decken in Schulgebänden .300 
» „ unter Mannschaftsstuben und Gangen in osernen · ..350 
„ Treppen in Schulgebänden und Kasernen . 400 
„ Treppen in Theaten 500 
„ Decken unter Dirchfahrten und besahrbaren 27 ’900 
„ Balkone 400 
Abschlußgeländer von Treppen lund Balkonen eine in Holuhöhe nach 
außen wirkende Seitenkraft von 40 kg/m. In Theatern, Versammlungs= 
räumen, sowie überall dann, wenn bei einer Panik Massenandrang an 
die Geländer zu befürchten ist, muß die Seitenkrast mit 100 km 
angenommen werden. 
Dachteile (Sprossen, Sparren rc.) die bei Ausbesserungs= oder Reinigungs- 
arbeiten oder aus sonstigen Gründen ausnahmsweise von Menschen be- 
treten oder zum Tragen von Hilfsgerüsten benützt werden müssen, eine 
Einzellast odn .... ·100 kg. 
— 
b) Eigengewichte lagernder Stoffe. 
kg chm 
1. Aktengerüste und Schränke in NRegistraturen, Bibliethelen usw. einschl. der 
Hohlräume mindestens ... . . .500 
2. Waren 
Papiere, Akten, Bücher 1000 
50
	        
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