Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 25. 25 
2. 
Die Hoöchstbeanspruchung innerhalb der für die einzelnen Bodenarten nachstehend an- 
gegebenen Grenzwerte ist nur dann zulässig, wenn Erschütterungen des Bauwerkes 
oder Beeinträchtigungen der Bodenfestigkeit durch Grundwasser, Tagwasser oder andere 
Einflüsse ausgeschlossen sind. 
kg/cm 
Mäßig feuchter Sand, lose gelagerter trockener Lehm und TZom 1,5—2,0 
Fester, feinkörniger Sand, fest gelagerter trockener Ton, sowie Kies mit 
Schichten von geringem Sandgehalt 195—3,0 
Trockener, wenig tonhaltiger, festgelagerter grober Sand, Lies 295—4,0 
Sehr fester, trockener Mergel und Tegel, Flinz 3,,0—5,0 
Fels darf nach Beseitigung der Verwitterungsschicht mit 5 der! im nächsten 
Absatz für das betreffende Gestein angegebenen Werte beansprucht werden. 
Für Gründungen bei Ingenieurbauten sind außerdem noch die bestehenden besonderen 
Vorschriften maßgebend. 
b) Natürliche Bausteine. 
Die natürlichen Bausteine dürfen auf Druck mit 1/15 der durch Versuche nachgewie- 
senen Druckfestigkeit beansprucht werden. 
Wedun kein Nachweis erbracht wird, sind folgende Werte zulässig 
ks / gem 
Granit 6P66060 
Grünstein von Ludwigsstadt. 60 
Buntsandstein aus Heigenbrücken, Kronach und Bayreuth .. . 20 
desgleichen von der unterfränkischen Saale und aus der Pfalz. .. 35 
Keuper= und Grünsandstein von Abbach und Bodenwöhr 15 
desgleichen von Oberdachstetten und Eltmaun 20 
Molassesandstein vom Allgäu, von Peißenbers und Murnan 40 
Nürnberger weiche Sandsteinn * ..... 10 
„ harte „ . .. . ....20 
GrauwackevonLudwtgsstadt... .. ..60 
Muschelkalk von Marktbreit, Randersacker, Münnerstadt . ...35 
Mllschelkkllk,fehrdtchter,vonKronach.... .... 60 
Jurakalk, dichter, von Pappenheimm .. 40 
„ von Kelheim und Abensberg ... . s.25 
Juradolomit von Pappenheim, Lohstadt bei gelheim ... .40 
desgleichen von Parsberg, Artelshofen und Velden in Mittelfranken 25 
50“