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bis 24 der genannten Ausführungsbestimmungen — und für die Überwachung des
Güterverkehrs nach Maßgabe des § 25 der genannten Ausführungsbestimmungen zu-
ständig sind.
München, den 25. April 1918.
J. A.
Staatsrat Dr. v. Günder.
Verleihung von Würden.
Seine Majestät der Könighaben unterm
9. Mai 1918 allergnädigst geruht, die er-
ledigten Würden des Kron-Obersthofmeisters
dem Herrn Fürsten Emil zu Oettingen-
Oettingen und Oettingen-Spielberg,
des Kron-Oberstkämmerers dem Herrn Fürsten
Friedrich Karl zu Castell-Castell und des
Kron-Oberstmarschalls dem Herrn Fürsten
Karl Ernst Fugger von Glött als Thron=
lehen auf Lebensdauer zu verleihen.
Auszug aus der Adels-Mlalrikel
des Königreichs.
In die Adelsmatrikel wurde eingetragen:
am 19. April 1918der Generalleutnant z. D.
und Kommandeur einer Infanterie-Division
Christoph Ritter von Kiefhaber für seine
Person als Ritter des Militär-Max Joseph-
Ordens bei der Nitterklasse.