Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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bis 24 der genannten Ausführungsbestimmungen — und für die Überwachung des 
Güterverkehrs nach Maßgabe des § 25 der genannten Ausführungsbestimmungen zu- 
ständig sind. 
München, den 25. April 1918. 
J. A. 
Staatsrat Dr. v. Günder. 
  
Verleihung von Würden. 
Seine Majestät der Könighaben unterm 
9. Mai 1918 allergnädigst geruht, die er- 
ledigten Würden des Kron-Obersthofmeisters 
dem Herrn Fürsten Emil zu Oettingen- 
Oettingen und Oettingen-Spielberg, 
des Kron-Oberstkämmerers dem Herrn Fürsten 
Friedrich Karl zu Castell-Castell und des 
Kron-Oberstmarschalls dem Herrn Fürsten 
Karl Ernst Fugger von Glött als Thron= 
lehen auf Lebensdauer zu verleihen. 
Auszug aus der Adels-Mlalrikel 
des Königreichs. 
In die Adelsmatrikel wurde eingetragen: 
am 19. April 1918der Generalleutnant z. D. 
und Kommandeur einer Infanterie-Division 
Christoph Ritter von Kiefhaber für seine 
Person als Ritter des Militär-Max Joseph- 
Ordens bei der Nitterklasse. 
  
 
	        
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