Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Deutschen Reichs erfreut sich Bayern zudem der äußeren und 
inneren Segnungen, welche die Zugehörigkeit zu einem so 
mächtigen Staatsgebilde gewährleistet. 
In den Nachwehen schwerer Kriegszeiten geschaffen, begeht 
die Verfassung ihre Jahrhundertfeier inmitten des ungeheuren 
Völkerringens, das Bayerns tapfere Söhne Schulter an Schulter 
mit denen aller anderen deutschen Staaten in heldenhaftem, sieg- 
reichem Kampfe im Felde und zahllose wackere Männer und Frauen 
in unermüdlicher, hingebender Arbeit zu Hause sieht. Auch 
heute bewegt Mein Herz der innige Wunsch, auch heute tritt 
auf Meine Lippen das heiße Gebet, es möge uns bald wieder 
vergönnt sein, unter den Segnungen eines ehrenvollen Friedens 
uns zu gemeinsamer Arbeit in der Heimat zusammenzufinden. 
Mein Hochseliger Ahnherr, König Maximilian I. Jusef, 
hat in den Bestimmungen der Verfassungsurkunde die Grund- 
sätze eines Königs niedergelegt, der das Glück seines Herzens 
und den Ruhm seines Thrones nur von dem Glücke des Vater- 
landes und von der Liebe seines Volkes empfangen will. Diese 
Gesinnung beseelt auch Mich beim Eintritt in das zweite Jahr- 
hundert der Verfassung. Fest stehe Ich zu ihr. Gott wolle, 
daß unserm geliebten Vaterland aus den Nöten der Gegenwart 
ein neuer glückhafter Aufstieg beschieden sei! 
München, den 26. Mai 1918. 
Ludwig.
	        
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