Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Anlage 3. 
Berechnung der Mriegsteuerungebeihilfe nach Jiff. a Abs. III, Ziff. z Abs. IV. 
und Jiff. 14 Abs.1 der Bekanntmachung. 
1. Beispiel. 
Bezirksarzt a. D. Dr. P. bezieht einen Ruhegehalt von 4500 Jx, ferner 
1221 Reineinkommenn aus Privatpraxis, hiernach im ganzen 5724 ; 
er hat 2 Kinder, bei denen die Voraussetzungen nach Ziff. 3 Abs. II gegeben 
sind und ist verheiratet. 
Dr. P. erhält demnach an allgemeiner Beihilfe sroo + 288 ¾ß— 5724— 264 J, 
an Kinderzulagen 2 x 84 .. .168.,-, 
Jahresbetrag der Kriegsteuerungsbeihilfe .... ..432.--, 
Monatsbetrag» » ....... 36 M. 
2. Beispiel. 
Landgerichtspräsident a. D. N. bezieht einen Ruhegehalt von 7149 M 
und 1632 A Kapitalrente, hiernach ein Gesamteinkommen 0v# 8781 K. 
Er hat 4 Kinder, bei denen die Voraussetzungen nach Ziff. 3 Abs. II nach- 
gewiesen sind. Für diese Kinder erhält er an Kriegsteuerungsbeihilfe (Kinder- 
zulage) den Betrag von 4 84 /) 81 
jährlich . .. . ..255.--, 
monatlich . .. .21,25.-. 
3. Beispiel. 
Der verheiratete Ministerialbote a. D. M. in München bezieht einen Ruhegehalt von 
2025 A und 180 (X Kapitalrente. Sein letzter Gehalt betrug 2700 -. Er leistet 
seit 1. Mai 1918 beim Stadtmagistrat München gegen eine Vergütung von monatlich 
150 —& Dienst als Aushilfsbote. 
Nach der Bekanntmachung vom 23. März 1918 würden seine Kriegsteuerungsbezüge 
— da er 2 in der Berufsausbildung befindliche Söhne von 23 und 21 Jahren hat — 
betragen: 576 + + 384 + 240 = im ganzen 1200 —K. Da die Vergütung für 
seine Wiederverwendung im üöffentlichen Dienste mit Hinzurechnung des Ruhegehalts 3826 M 
beträgt, kann ihm eine Kriegsteuerungsbeihilfe nach der Bekanntmachung vom 19. Juni 1918 
im Betrage von 75 + (= 3900 3825 ) gewährt werden.
	        
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