Contents : Sächsische Geschichte.

1455

1457

1428

1429
1443

1451

50  Die  Bildung  des  meißnisch-sächsischen  Staatswesens.

In  unmittelbarer  Beziehung  zu  dem  Kriege  und  seinen
verwildernden  Folgen  stand  der  sogenannte  Prinzenraub,
die  Entführung  der  Söhne  Friedrichs,  Ernst  und  Albrecht,
vom  Altenburger  Schlosse  in  der  Nacht  des  7.  Juli  1455
durch  Kunz  von  Kauffungen,  der  sich  für  seine  Kriegsdienste
vom  Kurfürsten  nicht  genügend  entschädigt  glaubte  und
von  ihm  ein  hohes  Lösegeld  zu  erzwingen  hoffte,  aber,  bei
Elterlein  gefangen  genommen,  für  seinen  dreisten  Streich
schon  am  15.  Juli  in  Freiberg  mit  dem  Leben  büßte.
Den  letzten  Abschluß  der  Kämpfe  bildete  die  Erbeinigung,
die  am  29.  April  1457  die  Wettiner  mit  Hessen  erneuerten
und  auf  Brandenburg  ausdehnten.

Trotz  aller  Störungen  arbeitete  Friedrich  doch  an  der
lehnsrechtlichen  und  territorialen  Schließung  seines  Gebietes
rüstig  weiter.  Schon  1428  sicherte  er  sich  nach  dem  Falle
des  letzten  reichsunmittelbaren  Meißner  Burggrafen  aus
dem  Hause  Hartenstein,  Heinrichs  II.  (bei  Aussig  1420),
von  dessen  Besitzungen  zunächst  Lichtenwalde,  Sayda  und
Purschenstein,  während  Frauenstein  und  das  burggräfliche
Amt  selbst  an  Heinrich  Reuß  von  Plauen  kam,  nahm  aber
nach  langer  Belagerung  auch  das  feste  Schloß  Frauenstein
1438/39,  so  daß  dem  Reußen  nur  noch  der  leere  Titel
blieb;  1429  kaufte  er  auch  die  Burggrafschaft  Altenburg;
1443  erwarb  er  von  dem  böhmischen  Herrengeschlecht  der
Berka  von  der  Duba  im  Tausch  gegen  Mühlberg  an  der
Elbe  Hohnstein,  1451  auch  Wildenstein  (Burg  am  Kuhstall).
  Dagegen  führte  der  lange  Streit  mit  Brandenburg
um  die  Nieder-Lausitz,  die  1422  von  König  Sigismund
an  die  Herren  von  Polenz  verpfändet,  1441  aber  unter
kursächsischen  Schutz  getreten  war,  nicht  zur  Erwerbung  des
ganzen  Landes.  Vielmehr  erwarb  Friedrich  II.  von  Brandenburg
  1442  die  Hoheit  über  Teupitz  und  Peitz,  1443  das
Erbrecht  auf  Beeskow  und  Storkow  von  den  Biberstein,