Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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A. 
Erklärung. 
I. Art des Unternehmens und Betriebsart: 
II. Welche Zweigniederlassungen werden im Inland betrieben und wo? 
III. a) Ist das Unternehmen während des ganzen Monats betrieben worden oder seit wann? 
b) Ist das Unternehmen vor Ablauf des Monats eingestellt worden und wann? 
  
Mark 
IV. a) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Entgelte, die in dem 
Betrieb einschließlich der inländischen Zweigniederlassungen 
für Lieferungen der im § 8 des Gesetzes genannten 
Luxusgegenstände vereinnahmt worden sind? 
Gesamtbetrag 
b) Welche Beträge entfallen hiervon: 
1. auf bisferungen in das Ausland (§ 2 Nr. 1 des 
Gesetzes) ) 
2. auf sonst für seuerfre erachtete Lieferungen 6# 2, 
3 des Gesetzes) ? 
3. auf Lieferungen zur gewerblichen eiterveriuberuns 
(§ 20 des Gesetzes)? (Siehe Anm. 
  
Somit scheiden in der Monatserklärung als 
steuerfrei aus .. 
Mark 
  
steuerpflichtig verbleiben 
) Welche in einem früheren Steuerabschnitte versteuerten 
Entgelte sind zurückgezahlt worden (§ 18 des Gesetzes)? 
  
Rest 
d) Hiervon unterliegen dem Steuersatze von: 
1. 10 v. H. mit ½ Steuer 
2. 5,t W. * "„ 
(Siehe Anm. 2) 
  
Summe wie oben 
  
 
	        
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