Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 56. 501 
Umsatzsteueramt. Muster 8. 
Hebebezirk (Ausführungsbestimmungen §# 59.) 
  
Umsatzsteuerliste U 
— für die allgemeine Umsatzsteuer — 
(Umsatzsteueramt) 
auf das Kalenderjahr 19 einschließlich der innerhalb des Jahres 
liegenden Steuerabschnitte. 
  
  
Dieses Buch enthält Blätter. 
(Ort) „, den. e .— r**m Geführt von 
lllnmtsstellle. (Name) 
(Unterschrift)z. Dienststellung) 
  
Auleitung. 
Die Umsatzsteuerliste ist in Buchform zu führen. 4 
Die Blätter sind, wenn es sich nicht um festgebundene Bücher mit fortlaufenden Blatt- oder Seitenzahlen handelt, 
mit einer Schnur zu durchziehen, deren Enden unter Verwendung des Amtsslegels anzusiegeln sind. 
- Die Shalten 1 bis 9 sind nach Feststellung der Steuer, die Ubrigen Spalten bei der Entrichtung der Steuer usw. 
auszufüllen. 
4. Die oberste Landesfinanzbehörde kann im Bedarfsfall die Anlegung neuer und die Benutzung von Spalten zu ander- 
weiten Eintragungen anordnen. 
Die Svalten 6 bis 8, 16, 19 bis 23, 25, 27, 29 und 31 sind am 1.Oktober jedes Jahres (5 60 der Ausf.-Best.) 
aufzurechnen. . 
Die Spalten 15 und 16 sind nur auszufüllen, wenn die Einzahlung der Beträge aus den Spalten 11 bis 14 erst 
sach dem 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres bzw. drei Monate nach Schluß vons Silt "ue sat 
erfolgt. 
Die Eintragungen haben für jeden Steuerpflichtigen unter je einer fortlaufenden Nummer zu erfolgen. Zwischen den 
einzelnen Nummern ist so viel Raum zu lassen, daß die Teilzahlungen in Spalte 12 kaer,u rolge uirlhen und 
aufgerechnet werden können. Auch sind Nachveranlagungen eines bereits in der Umsatzsteuerliste stehenden Steuer- 
pflichtigen bei dem ersten Eintrag zu vermerken. 
S S#t —— — 
–
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.