Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

gut 
  
eseh und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 61. 
München, den 8. September 1918. 
Inhalt: 
Königliche Verordnung vom 27. August 1918 über Feuerwehrehrenzeichen. 
Königliche Verordnung über Feuerwehrehrenzeichen. 
Tudwig III. 
von Gottes Gnaden füönig von Bayern, Pfal#graf bei Bhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben usw. usw. 
Wir finden Uns bewogen, in wohlgefälliger Anerkennung der hervorragenden Entwicklung 
des bayerischen Feuerwehrwesens in den letzten fünfzig Jahren die Königliche Verordnung 
vom 24. Juni 1884 (GVl. S. 417) zu ändern und zu verordnen, was folgt: 
J. 
Das Ehrenzeichen für fünfundzwanzigjährigen Feuerwehrdienst besteht aus einer 
Ehrenmünze aus Kriegsmetall. Die Vorderseite zeigt Unser Bildnis mit der Umschrift 
„Ludwig III. König von Bayern“, die Rückseite das Dach eines vom Feuer ergriffenen 
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