Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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2. Mit wohlgefälliger Anerkennung haben Wir von den Beschlüssen der Landräte 
von Oberbayern, Mittelfranken sowie Schwaben und Neuburg zur Förderung 
des Wohnungswesens Kenntnis genommen. 
3. Zu dem Beschlusse des Landrats von Oberbayern über die etwaige Aufwendung 
von Kreismitteln für die Personal= und Geschäftsbedürfnisse des Landarmenver= 
g bandes Oberbayern verweisen Wir auf die Verhandlungen Unseres Staats- 
ministeriums des Innern. 
4. Wegen des Beschlusses des Landrats der Pfalz über Vergütung des Unterrichts 
für Zeichnen, Turnen und Handfertigkeit an der Kreistaubst stalt Franken- 
thal verweisen Wir auf die Entschließung Unseres Staatsministeriums des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 27. Juni 1918. 
5. Der wiederholten Bitte des Landrats von Schwaben und Neuburg auf Errichtung 
eines weiteren Kulturbauamts im Kreise Schwaben kann nicht näher getreten 
werden. 
  
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III. 4 
Im uorigen erteilen Wir den Beschlüssen der Landräte, someit dies in Betracht kommt 
und nicht schon bei besonderem Anlasse geschehen ist, Un sere Genehmigung. 
Indem Wir den Landräten diesen Abschied erteilen, sprechen Wir ihnen für ihre 
ersprießliche Tätigkeit Unsere Anerkennung aus und versichern sie Unserer Huld und 
Gnade. 
München, den 24. August 1918. 
Ludwig. 
J. V. 
v. Vandl. v. Breunig. Dr. v. Knilling. Dr. v. Brettreich. Staatsrat Riegel. 
Auf Allerhöchsten Befehl. 
Der Generalsekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Luxenburger
	        
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