Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

50 
835. 
Die Ausrichtung der Stiftung behalten Wir für Unsere Lebensdauer Uns vor. 
Nach Unser Beider Ableben steht die Ausrichtung der Stiftung dem jeweiligen Könige 
von Bayern zu. 
Über die Verleihung der Beihilfen hat der Stiftungsrat zutachtlice Vorschläge zu 
unterbreiten. 
§ 6. 
Der Stiftungsrat besteht aus 
1. dem K. Staatsminister des Innern oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, 
2. einem Beisitzer und einer Beisitzerin. 
Die unter Ziffer 2 genannten Mitglieder des Stiftungsrats sowie ein Vertreter und 
eine Vertreterin werden durch Königliche Entschließung berufen. 
Der Stiftungsrat tritt nach Bedarf auf Einladung des K. Staatsministers des Innern 
zusammen. 
München, den 20. Februar 1918. 
Tudwig III Marie Therese 
König von Bayern. Königin von Bayern.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.