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835.
Die Ausrichtung der Stiftung behalten Wir für Unsere Lebensdauer Uns vor.
Nach Unser Beider Ableben steht die Ausrichtung der Stiftung dem jeweiligen Könige
von Bayern zu.
Über die Verleihung der Beihilfen hat der Stiftungsrat zutachtlice Vorschläge zu
unterbreiten.
§ 6.
Der Stiftungsrat besteht aus
1. dem K. Staatsminister des Innern oder dessen Stellvertreter als Vorsitzenden,
2. einem Beisitzer und einer Beisitzerin.
Die unter Ziffer 2 genannten Mitglieder des Stiftungsrats sowie ein Vertreter und
eine Vertreterin werden durch Königliche Entschließung berufen.
Der Stiftungsrat tritt nach Bedarf auf Einladung des K. Staatsministers des Innern
zusammen.
München, den 20. Februar 1918.
Tudwig III Marie Therese
König von Bayern. Königin von Bayern.