Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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835.
Die  Ausrichtung  der  Stiftung  behalten  Wir  für  Unsere  Lebensdauer  Uns  vor.

Nach  Unser  Beider  Ableben  steht  die  Ausrichtung  der  Stiftung  dem  jeweiligen  Könige
von  Bayern  zu.

Über  die  Verleihung  der  Beihilfen  hat  der  Stiftungsrat  zutachtlice  Vorschläge  zu
unterbreiten.

§  6.
Der  Stiftungsrat  besteht  aus
1.  dem  K.  Staatsminister  des  Innern  oder  dessen  Stellvertreter  als  Vorsitzenden,
2.  einem  Beisitzer  und  einer  Beisitzerin.

Die  unter  Ziffer  2  genannten  Mitglieder  des  Stiftungsrats  sowie  ein  Vertreter  und
eine  Vertreterin  werden  durch  Königliche  Entschließung  berufen.

Der  Stiftungsrat  tritt  nach  Bedarf  auf  Einladung  des  K.  Staatsministers  des  Innern
zusammen.

München,  den  20.  Februar  1918.

Tudwig  III  Marie  Therese
König  von  Bayern.  Königin  von  Bayern.