Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Geset= und Verorhmungschiat 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 12. 
München, den 21. Februar 1918. 
  
Dem Ernste der Zeit entsprechend haben die Königin und Ich 
dem Wunsche Ausdruck gegeben, es möchte die Feier Unserer 
Goldenen Hochzeit in einfachster Weise begangen und namentlich 
von größeren Veranstaltungen und der Darbringung von Ge- 
schenken abgesehen werden. Diesem Wunsche getreu haben sich 
alle Kreise und Stände des Landes zu einer Feier vereinigt, die 
im Nahmen, den die Kriegsjahre geschaffen, in überwältigender
	        
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