Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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Weise die Liebe und Treue bekundet, die das bayerische Volk seit 
Jahrhunderten mit dem Hause der Wittelsbacher verbinden. Das 
Gepräge des Wohltuns und der Nächstenliebe, das die Feier 
trägt, hat ihr die ganz besondere Weihe gegeben. 
Mit reichen Mitteln wurden überall Stiftungen und Ein— 
richtungen ins Leben gerufen oder ausgebaut, die das körperliche 
und geistige Wohl der Bevölkerung, vor allem der Kinder, der 
Zukunft und Hoffnung des Vaterlandes, fördern werden. 
Uber die ungewöhnlich große Uns dargebrachte Landesspende 
haben Wir in einer Weise verfügt, die eine erhöhte Fürsorge für 
Säuglinge und Kleinkinder, sowie für kinderreiche Familien ver- 
bürgt. Um aber auch Unserseits zu bekunden, wie sehr Uns die 
Hebung der durch die schwere Kriegsnot erschütterten Volkskraft 
am Herzen liegt, haben Wir zugleich zur Erinnerung an den Tag 
Unserer Goldenen Hochzeit aus Eigenen Mitteln eine Stiftung 
errichtet, die würdigen und bedürftigen Brautleuten die Gründung 
einer Familie erleichtern soll. 
Getreu den Überlieferungen Unseres Hauses in Pflege und 
Förderung der Kunst haben Wir ferner angeordnet, daß Uns zur 
Verfügung stehende Stiftungsmittel dazu verwendet werden, um 
in München eine neue Heimstätte der Kunst und des Kunst- 
gewerbes erstehen zu lassen.
	        
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