Nr.65. 397
K. Rentant:t Anlage II
(zu 8 6 Abs. 1)
Gemeinde:
Steuererklärung
zur Einkommensteuer-, Gewerbsteuer und Kapitalrentensteuerveranlagung fr.
erklärung bei der Gemeinde-
behörde abzugeben. Wird die
Steuererklärung bei der Ge-
Nach Ausfüllung der Steuer- 1
meindebehürde werschlosfem- Des 4) Staatsangehörigkeit
gegeben un teht auf dem Um- Steuer- e) Wohnung
schlag, in dem die Steuer- Dhflichtigen
f) Geburtstag
6) Geburtsort
h) Glaubensbekenntnis
erklärung enthalten ist, der
Name und die Wohnung des Er-
klärenden, so hat die Gemeinde-
behördedie Steuererklärung dem
Rentamt uneröffnet vorzulegen.
Glaubensbekenntnis der Chefrau
§#) Nime ,...........,........................... .........
b)Stand(Bekufö-odcrErwerböarV....-....................... .
c)ledig?vetheiratet?verwitwet?
1. selbstbewirtschafteten eigenen oder ge-
- pachteten Grundbesitze? . 4
gurcriche Rurir. (Wie viel entfallen davon auf Einkünfte
Nebenbetriebe erzielen aus Waldbesitztt *
rrrsonbnSie aus Ihrem 2. an Andere verpachteten Grundbesitze )4 „
A. Reineinkünfte —
aus Grundver- 8. vermieteten Hausbesitze . — „
mögen cinschließ. 4. Welches ist der Geldwert der Nutzung der von Ihnen für sich
lich Häusern und selbst und Ihren Haushalt benützten Hofräume, Hausgärten,
Waldungen Parkanlagen us.e. „
sowie Neben= 5. Welches ist der örtliche Mietwert der Räume in Ihrem eigenen
betrieben. Hause, die Sie selbst für sich und Ihren Haushalt benützene?d «
(Der Mietwert der für Ihr Geschäft verwendeten Räume Ihres
eigenen Hauses betrüt 4!
Summe A. Reineinkünfte aus Grundvermögenn 4
6. Welches Gewerbe betreiben Sie und Ihre Ehefrauv
j.........-..........................»...»........
B. Reineinkünft Wel he Reineinkünfte einschl. der angefallenen Forderungen
aus Gewer#elt“ » * Zinsen aus dem gewerbl. Betriebskapital erzielen Sie .
aus Gewerbe 2 ...... :k.M«. . .b.
Der oben bei Ziffer 5 in Klammern vorgemerkle Mietwert der
f Ihr Geschäft verwendeten Räume Ihres eigenen Hauses
Daarf hier nicht abgezogen sein.)
JZgaugleich B. Reineinkünfte aus Gewerbebetrieb.
betrieb einschl.
ergbau.
Maßgebend ist das
vor dem 1. Oktober
liegende letzte Be-
triebs- oder Kalen-
derjahr. Das, was
für den Unterhalt
der Familie ver-
braucht und was für
Steuern und Um-
lagen bezahlt wird,
darf an den Rein-
einkünften nicht ab-
geogen sein (ogl.
die NB.-Bemerkung
unten).
Für den Fall, daß
keine ziffermäßigen
Angaben über die
Höhe der Reinein=
künfte gemacht wer-
den können,
Ziff. 1I1 der Er-
läuterungen.
NB. Die Reineinkünfte, nach denen in dieser Steuererklärung gefragt ist, ergeben sich, wenn an den Roheinkünften die
SMb abgezogen werden. Betriebsausgaben sind die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
der Noheinkünfte gemachten Aufwendungen. Alle übrigen Ausgaben sind Verbrauchsausgaben und mit Ausnahme
der auf Seite 2 und 3 der Steuererklärung bei Ziffer 13 und 14 einzeln aufgeführten Posten nicht abziehbar.