Contents : Heinrich der Löwe Herzog von Bayern und Sachsen.

90  Zweites  Buch.  II:  Heinrich  und  König  Konrad.

mit  sich  fort  und  betäubte  die  Stimme  persönlicher  Feindschaft  und  persönlichen
  Vorteils  gänzlich.  Unter  der  geweihten  Schar  ragten  auch  die  beiden
angesehensten  Vertreter  der  welfischen  und  staufischen  Partei  in  Süddeutsch--land
  hervor.  Welf  VI.  von  Mtorf  vertagte  den  bisher  grimmig  geführten
Streit  und  empfing  das  heilige  Zeichen  in  der  welfischen  Allodialstadt  Bitengaus).
  Ebenso  hatte  sich  der  junge  Friedrich  von  Schwaben"")  dem  Könige
schon  in  Speyer  angeschlossen.  Als  dies  der  alte  Herzog  Friedrich  II,  vernahm,
der  in  Frankreich  krank  daniederlag  und  sich  jetzt  seinen  Erben  und  einzigen
Trost  in  schweren  körperlichen  Leiden  vielleicht  für  immer  entrissen  sah,  ergrimmte
  er  sehr  darüber,  daß  der  König  es  zugegeben,  und  kaum  konnten  ihn
die  dringendsten  Ermahnungen  des  heiligen  Bernhard  von  schlimmen  Verwünschungen
  gegen  seinen  königlichen  Bruder  abhalten.  Von  Schmerz  überwältigt,
  starb  er  bald  darauf,  und  sein  Sohn  bestieg  sogleich  als  Friedrich  III.
den  herzoglichen  Stuhl--“).

Während  aller  dieser  Bewegungen  war  der  junge  Heinrich  von  Sachsen,
jetzt  18  Jahre  alt,  kräftig  herangewachsen.  Immer  mehr  bildete  sich  in  ihm
der  feste  Wille  aus,  den  er  später  in  allen  seinen  Handlungen  bewährte,  freilich
ohne  ihn  vor  der  Ausschreitung  zu  Rechthaberei  und  Eigensinn  bewahren  zu
können.  Niemandem,  auch  dem  König  nicht,  gestattete  er  eine  Emmischung

(1146)  in  die  inneren  Angelegenheiten  seines  Herzogtums.  Als  Konrad  nach  Sachsen
kam,  um  hier  einen  rechtlichen  Streit  selbst  zu  entscheiden  —  wozu  er  als
oberster  Gerichtsherr  unzweifelhaft  befugt  warf)  —  wußte  Heinrich  sein
Vorhaben  zu  vereitelnss).  An  dem  unnützen  Feldzuge  nach  Syrien  wollte
der  junge  Fürst  nicht  teilnehmen,  sondern  beschloß,  einen  mindestens  ebenso
politischen  wie  frommen  Krieg  zur  Bekehrung  und  Unterwerfung  der  Slawen
zu  unternehmen.  Viele  Fürsten,  teils  aus  ähnlichen  politischen  Rücksichten,
teils  weil  ein  Kampf  gegen  die  Slawen  doch  viel  weniger  beschwerlich  und
gefahrvoll  war  als  gegen  die  Türken  Syriens,  wollten  sich  dem  Zuge  gegen
jene  anschließen.  Zugleich  aber  glaubte  Heinrich  die  Zeit  gekommen,  seine
Ansprüche  auf  Bayern  noch  einmal  nachdrücklich  dem  Könige  vorzulegen.
Die  Uchtung  Heinrichs  des  Stolzen  im  Jahre  1138  und  damit  die  Entziehung
Bayerns  war  von  den  Anhängern  der  Welfen  nie  als  rechtsgültig  betrachtet
worden.  Sie  war  nicht  auf  dem  Stammesboden  des  Angeklagten,  nur  von
wenigen  Fürsten  und  ohne  Beachtung  der  gewohnheitsrechtlichen  Ladungsfrist
  vollzogen.  Heinrich  der  Jüngere  nun  war  vorsichtig  genug,  seine  Klage
nicht  gegen  den  König  zu  erheben,  sondern  vor  diesem,  als  Richter,  gegen
Heinrich  Jasomirgott  wegen  unrechtmäßigen  Besitzes  von  Bayern.  Er  er- 



)  Heimold.  I,  59.  —  Otto  Fris.  l.  c.  —  Vincent.  Prag.,  p.  663.

##%%  Siehe  S.  35,  61,  87.

%%  ))  Otto  Sanblasianus  c.  2.  —  Otto  Fris.  D.  g.  F.  J.  I,  39.  —  Helm.  Uc.

f)  Schulte,  Deutsche  Reichs-  und  Rechtsgeschichte,  S.  163  f.

#  Tbeod.  Mon.  Palid.,  p.  82:  Rex  pro  iusticia  facienda  Saxoniam  ingressus  ent,
sed  hboc  ad  effectum  non  pervenit.  —  Wahrscheinlich  ist  hier  auf  den  Reichstag  zu
Corvey  angespielt,  von  dem  übrigens  nähere  Nachrichten  nicht  vorhanden  sind.