Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 66. 699 
  
  
11. fächlich an Beitrs z#r erenen sandere 
Was bezahlen Sie — nach dem Stande vom 1. Oktober — tat an Beiträgen, für sch elbsländig zusfe ändio 
die nicht schon als Betriebsausgaben abgezogen n ß Sierde, W n Ppüe vereniegend 
a) zu Kranken-, Unfall--, Invaliden-, Alters- Pensions-, Sterbe-, itwen-- un 5½r[— 
Waisenkassen oder Versicherungen, zu Haftpflichtversicherungen auf Grund Gesetze------. 
oder Vertrags oder freiwillig für öffenklichrechtliche Versicherungene -- m 
(Zu a) sind höchstens 400 4 abziehbar.) 
b) an Lebensversicherungsprämiennnnn. g —D 
(Lebensversicherungsprämien für die Kinder sowie Aussteuer= und Militär= 
versicherungsprämien sind nicht abziehbar; zu b) sind höchstens 400 .4& abziehbar 
und diese nur, wenn das Einkommen nach Abzug der Schuldzinsen usw. 10 000 4 
nicht übersteigt.) 4 4 
J) an notwendigen Fahrtkosten zu einer auswärtigen Arbeitsstättes . , 
Summe der Abzüge Ziff. 14: 1 
  
  
  
  
15. An Abkömmlingen, die das 15. Lebensjahr nicht überschritten haben oder die noch in der Vorbildung für einen Beruf 
begriffen sind oder ihrer aktiven Militärdienstpflicht genügen, sind — nach dem Stande vom 1. Oktober — vorhanden: 
(Ist nur bei steuerbarem Einkommen von nicht mehr als 16 000 .& auszufüllen.) 
  
— .- 
Vorname « Geburtstag Geburtsjahr aschftigung, wenn übre , Jar 
  
  
  
  
  
  
16. 
2 
Verlangen Sie Steuerermäßigung wegen besonderer Ihre Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigender wirtschaftlicher 
Verhãlinisse ? Nur auftergewöhnliche Belaftung durch pflichtgemäßen Unterhalt von Abkömmlingen und mittellosen 
sonstigen Angehörigen, durch andauernde Krankheit und besondere Unglücksfälle kommen hier in Betracht. Welche von 
diesen Gründen treffen bei Ihnen zu? (Ist nur bei steuerbarem Einkommen von nicht mehr als 9000 A auszufüllen.) 
  
18. Zum Zwecke der Steuerausscheidung wird noch folgendes angegeben: 
a) die Einkünfte aus Grundvermögen werden aus nachstehenden Gemeinden bezogen: 
b) welche und wieviel - iebsstäft Filial . ,» » 
werben Muth-lenkte bewerbliche Betriebsstätten (Filialen, Verkaufsläden, Niederlagen, Fabrikationsstätten usw.) 
in den Gemeinden 1 
l 
l 
  
  
Auf diese Gemeinden entfallen 
  
  
...4 7“ –. 
vom Werte des gewerblichen Be- » 
triebökapitalg(ol)neSchulden-;! 
abzug) Ziff. 11 oben: 
vom gewerblichen Reinertrage — — 
(das ist Ziff. 7 oben): a6 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.