Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

rseh-und  Verurhuunngs-giall

für  das

Königreich  Bayern.
*  41.

München,  den  6.  Juli  1880.

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  22.  Juni  1880,  den  Schutz  und  die  Aufrechthaltung  der  Ordnung  des  Eisenbahnbetriebes
betressend.  —  Bekanntmachung  vom  4.  Juli  1880,  die  Aufhebung  der  zwischen  Bayern  und  Württemberg
bestebenden  llebereinkunft  vom  Jahre  1826  wegen  Verhütung  der  Forslfrevel  in  den  Grenzwaldungen  betreffend.
—  Ordens-Verleihung.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  einer  fremden  Decoration.

Bekanntmachung,  den  Schutz  und  die  Aufrechthaltung  der  Ordnung  des  Eisenbahnbetriebes
  betreffend.

Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeuwern.

Zu  den  Bahnen  untergeordneter  Bedeutung,  bei  welchen  die  unter  Ziff.  I  bis  einschließlich
  IV  der  Bekanntmachung  vom  3.  Mai  1879  gleichen  Betreffs  (Ges.=  u.  V.-Bl.
Nr.  26)  getroffenen  Bestimmungen  beachtet  werden  müssen,  tritt  vom  1.  Juli  l.  J.  an
die  im  Betriebe  der  Eisenwerks-Gesellschaft  Maximilianshütte  stehende  Zweigbahn
Haidhof  —  Maximilianshütte  hinzu.

München,  den  22.  Juni  1880.

Irhr.  v.  Crailsheim.

Der  General-Secretär,
Dr.  v.  Prestele.
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