Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 66. 761 
  
Besitzsteueramt ......... Muster 3. 
Kriegsabgabe 1918-Steuerliste U.# (Ausführungsbestimmungen § 25) 
  
Steuererklärung. 
(Gesellschaftsfirma) 
  
  
in............................................ 4 
(Sitz der Gesellschaft) 
zur Kriegsabgabe 1918. 
I. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft rechnet vo. bis. 
II. Der Geschäfts= (Bilanz-) Gewinn betrug) » Mark 
u)indenfürdieBerechnungdeöDutchschnittsgewinnsmaßgebenden 
fünfden Kriegsgeschäftsjahren vorangegangenen Jahren, und zwar?") 
vn 19 bis. 19 00 
„ 19. 19. 
„ 19 “ „ 19 ......................... 
,,......... 19 19«----«-·-««««-----·-·· 
»·............................ 19..... ,,................................. 19....."····"··"""··"""« 
h) im vierten Kriegsgeschäftsjahr, und zwar 
vom ,................ ,......· 19.....bis................................. 19.....------------------—-----—-- 
III. Das Grund= oder Stammkapital der Gesellschaft betrug im Davon waren bzw. 
vierten Kriegsgeschäftsjahre sind eingezahlt 
Mark Mark 
v egen 19. bbs. 19üüü 
  
Bei eingetretenen Veränderungen sind die einzelnen Zeitabschnitte ersichtlich zu machen. 
*) Soweit die Geschäftsberichte und Jahrcsabschlüsse nebst den Gewinn= und Verlustrechnungen der 
in Betracht kommenden Friedensjahre (§ 17 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916) und des vierten Kriegs- 
geschäfisjahrs (§ 23 des Gesetzes) sowie die darauf bezüglichen Beschlüsse der Generalversammlungen nicht bereits 
dem Besitzsteueramt eingereicht wurden, sind sie der Steuererllärung beizufügen. 
½) Wenn der Friedensgewinn nach den Bestimmungen des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 
bereits festgestellt ist, bedarf es einer Angabe des Geschäftsgewinns in den einzelnen den Kriegsgeschäftsjahren 
vorangegangenen Jahren nicht; es genügt die Angabe des Friedesgewinns in einer Summe unter „Mark“.
	        
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