Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

Nr. 66. 757 
  
  
Besitzsteneramt ..,. Wuster 6. 
Erhebungsbezukr (Ausführungsbestimmungen § 33) 
Kriegsabgabe 1918-Lollhuch 
d.. 
WWW) m 
Dieses Buch enthält Blätter, 
die mit einer angesiegelten Schnur durclsi- 
æeogen sSind. 
DWWW. , den 19 
(Namc) 
(Dienststellung 
Die zu erhebende Kriegsabgabe 1918 wird zum Betrage von 
88V Mark Pf. 
hiermit festgesetzt. 
Anleitung. 
1. Die Eintragungen erfolgen unter fortlaufender Nummer. Zwischen den einzelnen Nummern ist ein ent- 
sprechender Naum wegen der mehrfachen Eintragungen in den Spalten 8, 9 und 10 zu lassen. 
2. Im Bedarssfalle können die obersten Landesfinanzbehörden die Anlegung weiterer Spalten anordnen. 
3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um fest gebundene Bücher 
mit fortlaufenden Blatt= oder Seitenzahlen handelt. 
4. Die Spalte 9 ist wegen der Vereinnahmung in verschiedenen Rechnungsjahren in zwei Jahresspalten (a, b) 
zu zerlegen.
	        
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