Nr. 71. 805
zulage ganz, wenn sie schon bisher (am Stichtage) die forklaufenden Kriegsteuerungsbezüge
ganz oder teilweise tatsächlich erhalten haben. In den übrigen Fällen erhalten sie als
einmalige Kriegsteuerungszulage den Unteischiedsbetrag, um den die Summe des jährlichen
Zivildiensteinkommens einschließlich des Jahresbetrags der fortlaufenden Kriegsteuerungsbezüge
und der errechneten einmaligen Kriegsteurrungszulage den Jahresbetrag der reinen Kriegs-
besoldung übersteigt.
Beilpiele
zu Abs II Satz 2;:
A. Für einen als Hauptmann und Bataillonsführer bei einem mobilen Truppenteil
eingerückten, kinderlos verheirateten Landgerichtsrat in München mit einem Gehalte von
4800 .## (Gehaltsklasse 9) und einem monatlichen militärischen Bezuge von 730 X be-
rechnet sich die einmalige Zulage wie folgt:
Jahresbetrag des Zivilgehalts. ,» 4800»»,
Jahresbetrags-erfortlaufendenKriegsteucruugsbcziige..««1152«,-,
errechneteeimualigcZulage650—100.--(Ziff.IderBekanntmachung)550.,-
6502.-6.
ReineKriegsbesoldung7hoaus(730·)c12)8760-·««« «6132»»«
Als einmalige Zulage zu gewährender Unterschiedsbetrag 3470½.
B. Andert man das vorstehende Beispiel dahin, daß ein kinderlos verheirateter Land-
gerichtsrat seinen Dienstsitz an einem Orte mit nicht besonders teueren Lebensverhältnissen
hat und dortselbst als Major d. R. (nicht mehr wehrpflichtig in einer Stabsoffiziersstelle)
militärische Dienste leistet, so würde er die einmalige Zulage nicht erhalten, da die reine
Kriegsbesoldung den Zivilgehalt mit Einschluß der fortlaufenden Kriegsteuerungsbezüge und
der errechneten einmaligen Zulaae übersteigt:
Jahresbetrag des Zivilgehattzss. 4800 J
Jahresbetrag der fortlaufenden Kriegsteuerungsbezüge (960—360 —#) -— 600 ¼,
rrrechnete einmalige Zulage (650 —50 "“ 600
6000 ,
reine Kriegsbesoldung 7/10 aus (730..12) 8760. 6132 .
5.
Stichtag für das Vorliegen der Voraussetzungen zur Gewährung der einmaligen Kriegs
teuerungszulage ist der 1. September 1918.
149