Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

esetz und Verorduungs Bluh 
für das 
Königreich Bayern. 
Nr. 73. 
München, den 18. Oktober 1918. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 17. Seplember 1918, die Fassung des Einkommen-, Haus-, Gewerb-, Kapitalrentensteuer- 
und Umlagengesetzes vom 17. August 1918 betreffend. 
Nr. 28099. 
Bekanntmachung, die Fassung des Einkommen-, Haus-, Gewerb-, Kapitalrentensteuer= und 
Umlagengesetzes vom 17. August 1918 betreffend. 
fKl. Slaatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 17. August 1918 zur Abänderung des 
Gewerbsteuergesetzes und des Einführungsgesetzes zu den Gesetzen über die direkten Steuern 
vom 14. August 1910 (GWVBl. S. 429) werden nachstehend das Einkommen-, Haus-, 
Gewerb., Kapitalrentensteuer= und Umlagengesetz in der Fassung der Gesetze vom 1 7. August 1918 
bekannt gemacht. 
In der Fassung des Haussteuergesetzes sind ebenso wie in der mit der Bekanntmachung 
vom 4. November 1910 (GVl. S. 1029) veröffentlichten Fassung einzelne Vorschriften, 
die zunächst nur für die seinerzeitige Einführung der Gesetze von Wirksamkeit waren, für 
den dermaligen Vollzug aber eine wesentliche Bedeutung nicht mehr besitzen, in eingeklammerten 
Worten oder unter eingeklammerten Paragraphen zum Abdrucke gebracht. 
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