Full text : Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Zweiter Band (L-Z). (2)

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Molkereien  —  Moore  und  Moorkolonien

Modellen,  1901:  Riczler,  Dentsches  Urheber-  und  der  indirekten  Steuern  eine  wichtige  Rolle  ge-Erfinderrecht,

  1910.
Molkereien  s.  Meiereien.

Monopole.  I.  Unter  M.  im  weiteren
Sinne  versteht  man  das  Recht  einer  —  physischen
  oder  juristischen  —  Person,  eine  gewisse
gewerbliche  Tätigkeit  in  einem
Bezirk  unter  Ausschluß  anderer  Personen  auszuüben.
  Je  nachdem  das  M.  dem  Staate,
einer  Gemeinde  oder  einer  Privatperson  zusteht,
  liegt  ein  Staats-,  Kommunal=  oder  Privatmonopol
  vor.  Unter  den  Staatsmonopolen
treten  besonders  hervor  die  Finan  zmonopole
  (M.  im  engeren  Sinne),  Bevorrechti- 



bestimmten

 

gungen  des  Staates  zur  ausschließlichen  Herstellung,

  Beschaffung  oder  Vertreibung  gewisser
  Verbrauchsartikel  mit  der  Nebenabsicht
der  Erhebung  einer  (indirekten)  Verbrauchssteuer.
  Man  spricht  hierbei  von  einem  Rohstoff-,
  Fabrikations=  oder  Handelsmonopole,  je
nachdem  die  Monopolisierung,  d.  i.  die  ausschließliche
  Berechtigung  des  Staates,  sich  auf

 

die  Erzeugung  oder  Beschaffung  des  Rohstoffes,
auf  dessen  weitere  Verarbeitung  oder  auf  den

Handel  mit  dem  Rohstoff  oder  mit  dem  fertigen
Umfaßt  das  M.  die  gesamte

Fabrikate  erstreckt.
Herstellung,  sowie  den  Verkauf,  so  ist  es  ein
Vollmonopol.
brauchsteuer  geschieht  in  der  Weise,  daß
der  Staat  bei  dem  Absatze  der  im  Monopolbetriebe
  hergestellten  oder  beschafften  Waren
sich  einen  über  den  Betrag  der  Unkosten  hinausgehenden
  Preis  bezahlen  läßt  (Monopolgewinn).
Da  diese,  wie  man  sich  ausdrückt,  verhüllte  Erhebung
  der  Verbrauchsteuer  einen  wesentlichen,
oft  den  einzigen  Zweck  des  Finanzmonopoles

Die  Erhebung  der  Ver- 



bildet,  so  kann  man  dieses  als  eine  eigenartige

spielt.  Auch  heute  noch  sind  sie  in  einigen  Staaten

von  Bedeutung  (z.  B.  Tabakmonopol  in  Österreich-Ungarn
  und  Frankreich,  Zündhölzermonopol
  in  letzterem  Staate).  Dagegen  bestehen
zurzeit,  nachdem  als  letztes  das  Salzmonopol  im
Jahre  1867  durch  Vereinbarung  unter  den  Zollvereinsstaaten
  aufgehoben  worden  ist  (s.  Salzabgabe
  II),  Finanzmonopole  weder  im  Reiche
noch  in  Preußen.  Die  im  Jahre  1882,  1886
und  1908/09  unternommenen  Versuche  der
Reichsregierung,  die  Einführung  eines  Tabakbzw.
  Branntweinmonopoles  durchzusetzen,  scheiterten
  an  dem  Widerstande  des  R.  (vgl.  Ta--baksteuer
  Ib,  Branntweinbesteuerung

  IIa  und  c).
Conrad,  Grundriß  zum  Studium  der  politischen

Okonomie,  1909,  Bd.  3,  §§  3,  5;  v.  Heckel,  Art.
Monopol“  in  Elster,  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft
Bd.  2  (1898)  S.  262.  ·  ·

Moore  und  Moorkolonien.  Die  Moore

und  ihre  Kultur  sind  als  solche  in  Deutschland
noch  nicht  lange  bekannt.  Die  bei  der  Grundsteuereinschätzung
  angewendete  Einteilung  der
Kulturarten  erwähnt  der  Moore  nicht,  sie  sind
daher  teils  als  Weiden,  teils  als  Odland  eingeschätzt
  worden.  Und  doch  bilden  die  Moore
namentlich  im  Nordwesten  und  Nordosten  des
Staates  ausgedehnte  Komplerxe  und  unterscheiden
  sich  sowohl  in  ihrer  natürlichen  Beschaffenheit
  wie  nach  der  Art  ihrer  landwirtschaftlichen
Benutzung  und  Verwertung  durchaus  von  dem
übrigen  Kulturlande,  den  sog.  Mineralböden.
Zuverlässige  Erhebungen  über  den  Gesamtumfang
  der  Moorc  in  Preußen  liegen  nicht  vor,
man  schätzt  sie  auf  6,3  00  der  Gesamtfläche  oder
etwa  400  Quadratmeilen.  Die  torfige  Substanz
  der  Moore  ist  eine  Ansammlung  von

Erhebungsform  der  Verbrauchsteuer  ansehen.|Stoffen,  welche  die  mvorbildenden  Pflanzen
Als  solche  hat  sie  das  Besondere,  daß  bei  ihr  im  Laufe  der  Jahrhunderte  und  Jahrtausende
im  Gegensatze  zu  den  anderen  Erhebungsformen  aus  Boden,  Wasser  und  Luft  in  sich  aufgedie
  Steuer  in  der  Regel  vom  Verbraucher  nommen  haben.  Sie  sind  im  allgemeinen  reich
selbst  erhoben  wird  (s.  Veerbrauchsteuern  !l).  an  Pflanzennährstoffen,  aber  arm  an  den  für

II.  M.  im  Deutschen  Reich  und  in  den  Pflanzenwuchs  nötigen  leicht  löslichen
Preußen.  Zu  den  M.  im  weiteren  Sinne  Mineralstoffen,  die  allmählich  durch  das  Wasser
gehören  die  Bevorrechtigungen  des  Reiches  in  den  Untergrund  gespült  worden  sind,  ihre
auf  dem  Gebiete  des  Post=  und  Telegraphen=  besondere  Eigentümlichkeit  ist  der  starke  Wasserwesens,
  diejenigen  Preußens  auf  dem  Ge=  gehalt,  da  sie  das  Wasser  wie  ein  Schwamm
biete  des  Eisenbahn=  und  Lotteriewesens,  die=  aufsangen  und  festhalten.  Man  unterscheidet
jenigen  der  Gemeinden  auf  dem  Gebiete  Hochmoore  (Heidemoore,  Moosmoore),  die
des  Markt-,  Schlacht-,  Begräbniswesens  u.  a.  m.  unbeeinflußt  vom  Grundwasser  aufgewachsen
Privatmonopolistischen  Charakter  sind  und  aus  den  Resten  bedürfnisloser  Pflantragen
  die  .  Ausschließungsbefugnisse,  die  in  den  zen  (Heidekräuter,  Torfmoose  usw.)  bestehen,
Gesetzen  zum  Schutze  des  Urheberrechtes  an  die  noch  auf  geringen  und  trockenen  Böden
Schriftstücken,  Abbildungen,  musikalischen  Kom=  ihr  Fortkommen  finden,  und  Niederungspositionen,
  dramatischen  Werken,  an  Werken  dermoore  (Grasmoore,  Grünlandsmovore),  die
bildenden  Künste,  Photographien,  Mustern  und  auf  besseren  Böden  unter  dem  Zufluß  fruchtoaren
Modellen,  in  dem  Markenschutzgesetz  und  in  Wassers  aus  anspruchsvolleren  Pflanzen,  bedem
  Patentgesetz  ausgesprochen  sind.  Nicht  sonders  Gräsern,  entstanden  sind;  zwischen
minder  gehören  hierher  die  Abdeckereiberechti=  beiden  Arten  gibt  es  Übergänge.  Die  Niegungen,
  die  Befugnisse  zur  Bildung  von  Schorn=  derungsmoore  haben  einen  größeren  landwirtstcinfegerbezirken,
  die  Bevorrechtigungen,  die  schaftlichen  Kulturwert,  sind  aber  viel  weniger
Apotheker  durch  die  Konzessionierung  erwerben  häufig,  die  großen  geschlossenen  Moorgebiete
usw.  Aus  neuerer  Zeit  ist  das  auf  Grund  des  §  3  unweit  der  Seeküsten  sind  fast  sämtlich  Hoch-Abs.
  1  des  Süßstoffgesetzes  vom  7.  Juli  1902  moore.  In  der  Kultur  der  Moorkolonien,
der  Saccharinfabrik  A.  G.  vorm.  Fahlberg,  für  welche  eine  angemessene  Senkung  des
List  &  Co.  in  Salbke  Westerhüsen  erteilte  M.  zur  Wasserstandes  die  Vorbedingung  ist,  bilden
Herstellung  von  Süßstoff  zu  erwähnen.  S.  die  die  Niederlande  mit  ihren  blühenden  „Veenbetreffenden
  Einzelartikel.  Die  Finanz-kolonien“  seit  langer  Zeit  das  Vorbild.  In
monopole  haben  früher  auf  dem  Gebiete  planmäßigem  Vorgehen  sind  dort  die  in  das