Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

(243 ) 
crordnungsblakt 
  
Gresehzund I 
fur das Köônigreich Sachsen, 
10½ Stück vom EI 1835. 
  
•42.) Verordnung, 
die veränderte Organisation der evangelisch-lutherisch- kirchlichen Mittelbehörden 
betreffend; 
vom 10ten April 1835. 
Nachdem bei Errichtung besondrer Regierungsbehoͤrden in verschiedenen Theilen des Lan- 
des, unter dem Namen der Kreisdirectionen fuͤr gut befunden worden ist, auch in Betreff 
der evangelischen Kirchen= und Schulsachen und den dahin gerechneten Angelegenheiten, je— 
doch unter Beachtung der Rücksichten, welche der kirchliche Zweck und die besondere Be- 
schaffenheic der kirchlichen Angelegenheiren erfordern, eine ähnliche Veränderung einereken zu 
lassen, so verordnen die in Evangelicis beauftragten Staatsminister des Königreichs Sach- 
sen, im Einverständniß mit der hierüber von den Ständen unrer dem 2gsten Occober vori- 
gen Jahres abgegebenen gutachtlichen Erklärung, hiermic wie folge: 
. 1. Das Oberconsistorium zu Dresden und das Consistorium zu teipzig werden 
aufgelöset und treten mit dem 30sten Juni 1835 außer Wirkfamkeit. Die Geschäfte 
derselben gehen, mit Ausnahme der Justizsachen, binsichtlich welcher in dem Gesetze über 
privilegirte Gerichtsstände und einige damit zusammenhängende Gegenstände vom 28sten 
Januar dieses Jahres 9. 11. 13. 52. ff. und 55. ff. sowohl in dem Gesetze, die Com- 
petenzverhältnisse zwischen Instiz= und Verwaltungsbeyörden berreffend, vom 28sten Januar 
d. J. w. 11., und in der zu deren Ausführung erlassenen Verordnung das Nähere ent- 
halcen ist, auf die neu errichteten Verwalcungsbehörden über. 
# 2. In dieser Hinsicht treten, in so fern nicht unten §. 10. bis mit 15. etwas 
Anderes festgesetzt ist, an die Stelle der F. 1. benannten Consistorien die Kreisdirectio- 
nen zu Dresden, teipzig und Zwickau, und es gehen daher nicht allein 
1.) die äußeren Angelegenheiten der evangelischen Kirchen und Schulen, insbesondre 
die Aufsicht über das den Kirchen, Pfarreien, Schulen und andren zeither von 
den Consistorien beaufsichrigeen geistlichen Stifrungen zugehörige Vermögen, die 
835. 33
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.