Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

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TGlEEmadue, Michaud's histoire des croisades, Sögur's histoire universelle, Plötz 
chrestomathie und dergleichen; im Englischen bespielsweise Goldsmith's Vicar of Waketield, 
Walter Scott's tales of a grandfather, W. Irving's sketchbook und dergleichen: im 
Nussischen beispielsweise Gontscharow's Fregatte Pallas, Tolstoy's Ein Ueberfall — Sonder- 
ausgabe Berlin bei Bath —, Solojow's Geschichte Peters des Großen, Garschin's Erinnerungen 
des Gemeinen Iwanow — Sonderausgaben Sondershausen bei Eupel — und dergleichen) 
mit einiger Leichtigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu übersetzen, auch ein deutsches, 
leichtes Thema ohne erhebliche Verstöße gegen die Orthographie, Wortstellung und Satzbildung 
in das Französische, Englische oder Russische zu übertragen.“ 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Steuererhebung vom 1. April 1901 an. Vom 18. März 1901. 
Auf Grund des §. 114 der Verfassungsurkunde werden die Steuererhebekassen an- 
gewiesen, sämmtliche für das Etatsjahr 1900 verwilligten direkten und indirekten Steuern 
und Steuerzuschläge in den durch das Finanzgesetz vom 27. Juli 1899 (Reg. Blatt S. 381), 
beziehungsweise durch die inzwischen ergangenen Steuergesetze bestimmten Beträgen vom 
1. April d. Is. an und, wofern eine andere Verfügung nicht früher ergehen würde, bis 
zum 31. Juli 1901 auf Rechnung der neuen Verwilligung nach den bisherigen Normen 
einstweilen fortzuerheben. 
Stuttgart, den 18. März 1901. 
Zeyer. 
——— — — —— 
Bekanntmachung der K. Regiernng für den Neckarkreis, 
betreffend die Vereinigung von Gaisburg mit Stuttgart. Vom 11. März 1901. 
Nachdem durch Gesetz vom 5. Februar 1901, betreffend die Vereinigung von Gais- 
burg mit Stuttgart, Reg. Blatt S. 35, die Gemeinde Gaisburg, Amtsoberamts Stuttgart, 
mit Wirkung vom 1 April 1901 an von dem Oberamtsbezirk Stuttgart-Amt
	        
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