Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1835. (1)

Tabelle 
zu Angabe des Zuwachses und Abgangs der Collectiofumme eines mehrere 
Orte oder Abtheilungen enthaltenden Catasters. 
  
— 
Amt N. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Rittergur N. 
Stadt J. 
welcher 
hat gegen das Cataster bei: 
im Termin: Werth: gestiegen gefallen 
I um: um: 
Thaler.Thaler.Thaler. 
nach dem Cataster 20,850— 
1. April (1. Octbr.)21, 30050 — oals: 200 Thlr. —. —= beim Dorfe J. 
1837.— 225 —. —. .Vorwerke N. 
lt Isten Nachtrags. 1235 — — . Hehngute N. 
« 100 —--—- bei denen einzelnen 
Grundstuͤcken. 
— 225. lals: 50 Thlr. —. — beim Dorfe N. 
75 = —. — " bei der St. Michaelis 
Mühle ohnweit des 
Dorfes N. 
100 —. —beim tc. 2c. 
Anmerkung: 
Ven dieser Tabelle und von der unter F. gilt alles dasjenige, was bei der vor- 
hergehenden Tabelle unter D. zu 1. 2. und 3. angemerkt worden ist, nur mit dem 
unterschiede, daß die gegenwärtige Tabelle lediglich die Collectivfumme eines, mehrere 
Orte oder Abtheilungen in sich fassenden Catasters in Ordnung zu halten bezweckt, 
folglich in derselben nur die mit den Summen aller einzelnen Orte oder Abeheilungen, 
nicht aber die mit den Summen einzelner Nummern vorgehenden Veränderungen auf- 
geführt werden, dahingegen die unter F. zur Erreichung eben dieses Endzwecks bei 
den Hauptsummen jedes einzelnen Ortes, oder jeder einzelnen Abtheilung für sich be- 
trachtet, bestimmt ist, mithin gegenwärtiger Tabelle als Unterlage zu dienen hat. 
1335. 79
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.